Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Google-Bildersuche – Keine Urheberrechtsverletzung durch Vorschaubilderveröffentlicht am 20. Oktober 2011
BGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. I ZR 140/10
§ 19a UrhGDer BGH hat (erneut) entschieden, dass die Suchmaschine Google nicht für urheberrechtlich geschützte Werke, die in Vorschaubildern dargestellt werden, haftet. Dies wurde bereits in einem letztjährigen Urteil so entschieden. Bei den so genannten Thumbnails sei von einer wirksamen Einwilligung des Einstellers des geschützten Werkes auszugehen, wenn dieser keine ausdrücklichen Schutzvorkehrungen gegen die Anzeige in Suchmaschinen getroffen habe. Dies gelte auch für ohne Zustimmung des Urhebers eingestellte Werke. Der Urheber wird damit zur Durchsetzung seiner Ansprüche an denjenigen verwiesen, der die Werke ohne Zustimmung eingestellt hat. Zur Pressemitteilung Nr. 165/2011 des BGH vom 19.10.2011: