Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Unternehmensentwicklungen dürfen kritisch kommentiert werdenveröffentlicht am 3. Oktober 2009
BGH, Urteil vom 22.09.2009, Az. VI ZR 19/08
§§ 823, 1004 Abs. 1 BGB, Art. 5 GGDer BGH hat die Äußerung „Ich glaube nicht, dass der Rücktritt (des Vorstandsvorsitzenden) freiwillig war. Ich glaube, dass er dazu gedrängt und genötigt wurde. … und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer so sauber waren, die Herr S. geregelt hat.“ als zulässige Meinungsäußerung gewertet. Die Äußerungen des Beklagten dürften nicht isoliert gesehen, sondern müssen im Gesamtzusammenhang des Interviews bewertet werden. (mehr …)