IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. Oktober 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 22.09.2009, Az. VI ZR 19/08
    §§ 823, 1004 Abs. 1 BGB, Art. 5 GG

    Der BGH hat die Äußerung „Ich glaube nicht, dass der Rücktritt (des Vorstandsvorsitzenden) freiwillig war. Ich glaube, dass er dazu gedrängt und genötigt wurde. … und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer so sauber waren, die Herr S. geregelt hat.“ als zulässige Meinungsäußerung gewertet. Die Äußerungen des Beklagten dürften nicht isoliert gesehen, sondern müssen im Gesamtzusammenhang des Interviews bewertet werden. (mehr …)

I