IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. Dezember 2009

    Seit dem 10.11.2009 nimmt eine Petition von Ferdinand Wenisch beim Bundestag Fahrt auf. Text der Petition: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.“ Begründet wird die Petition wie folgt: „Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den Beklagten kostenlose Vorstufe bekommen. Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben, um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.“ Das ist zwar keine wirkliche Begründung, sondern eher eine Zielformulierung. Dessen ungeachtet haben sich gegenwärtig aber schon über 4.800 Bundesbürger der Protestnote angeschlossen (Petition). Die Petition begrüßen auch wir, soweit es Oma Marotzke mit einer monatlichen Rente von 249,53 EUR betrifft, deren Enkel ihren Telefonanschluss missbraucht oder Erwin Z., der mit Folkerts Bildern aus Marions Internet-Kochbuch einen privaten Blogeintrag illustriert. Weniger anregend finden wir sie, weil – auf Grund fehlender Differenzierung (die wo läge?) – auch der Heavy User Tim F. mit täglichem Filesharing-Download-Volumen von 20 Yottabyte und einer beim File-Tracking Rauchsignale sendenden Server-Farm freigestellt würde. (mehr …)

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