Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Preisangabe „ab“ mit Sternchenhinweis verstößt nicht zwingend gegen Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 1. April 2010
OLG Hamburg, Urteil vom 25.03.2010, Az. 3 U 108/09
§ 1 PAngVO, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung nicht vorliegt, wenn ein Veranstalter von Musicals im Internet Tickets mit dem Hinweis „Tickets ab 19,90*“ anbietet und über den Sternchenhinweis auf eine weiterhin anfallende Vorverkaufsgebühr von 15% und eine Systemgebühr von 2,00 EUR hinweist. Eine Irreführung, wie es noch das LG Hamburg (LG Hamburg, Urteil vom 18.06.2009, Az. 315 O 17/09) angenommen hat, wies der Senat zurück. - LG Hamburg: Ticketverkauf mit verdeckten Vorverkaufs- und Systemgebühren ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 5. August 2009
LG Hamburg, Urteil vom 18.06.2009, Az. 315 O 17/19
§§ 3, 4 Nr. 11, 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 8 UWG, § 1 PreisangabenVODas LG Hamburg hat es einem Unternehmen, welches sich in der Werbung und dem Vertrieb von Tickets für Show-Veranstaltungen betätigte, untersagt, mit dem Hinweis „Tickets ab … EUR“ (konkret: ab 19,90 EUR) gegenüber Verbrauchern zu werben, wenn bei einer Buchung von Tickets über die Internetseite neben dem Ticketpreis eine Vorverkaufsgebühr (konkret: 15 % des Ticketpreises) und/oder eine Systemgebühr (konkret: 2,00 EUR) gefordert wird. (mehr …)