Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- EU: Neue Kennzeichnungspflicht für vorverpackte ökologische Lebensmittelveröffentlicht am 10. Juli 2010
Ab dem 01.07.2010 sind vorverpackte ökologische Lebensmittel mit dem nachfolgenden EU-Siegel zu kennzeichnen. Eine Wiedergabe in Schwarz-weiß ist möglich, wenn die Wiedergabe in Farbe nicht „zweckmäßig“ ist. Die Kennzeichnung geht zurück auf die EU-Verordnung 271/2010 vom 24.03.2010. Für bestehende Vorräte von Erzeugnissen und für Verpackungsmaterial sind Übergangsfristen vorgesehen. Nationale Bio-Siegel dürfen neben, aber nicht zum Ersatz des oben genannten Siegels verwendet werden. (mehr …)