Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Hamburg: Plagiatsvorwurf verletzt Persönlichkeitsrecht, wenn er ohne hinreichende Anknüpfungspunkte erfolgtveröffentlicht am 30. Mai 2011
AG Hamburg, Urteil vom 21.02.2011, Az. 36A C 243/10
§§ 823, 242, 1004 Abs. 1 BGB; Art. 5, 1, 2 GGDas AG Hamburg hat entschieden, dass der Vorwurf des Plagiats ohne nähere Anknüpfungspunkte eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des als Plagiator bezeichneten Autors darstellt. Zwar sei vorliegend der Plagiatsvorwurf in einem wissenschaftlichen Werk getätigt worden, so dass die Äußerung grundsätzlich der Wissenschaftsfreiheit unterfalle. Dazu wäre jedoch für die Zulässigkeit dieser Textpassagen sowohl als Verdachtsberichterstattung als auch als Meinungsäußerung Voraussetzung, dass hinreichende Anknüpfungspunkte für ein Plagiat im Tatsächlichen bestünden, die dies belegten. Sei dies nicht der Fall, so würden die Rechte der Beklagten auf Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit hinter den Rechten des Klägers zurückstehen. Dem als Plagiator bezeichneten Autor stünden dann Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zu.
- OLG Brandenburg: Die unsubstantiierte Verdächtigung eines Unternehmens löst Unterlassungsansprüche aus dem Gesichtspunkt des Ehrenschutzes ausveröffentlicht am 28. April 2011
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.01.2011, Az. 1 U 3/10
§§ § 823 Abs. 1, Abs. 2; 1004 Abs. 1 BGB; § 185 StGB; Art 5 Abs. 1 S. 1 GGDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass auch juristische Personen in ihrer Rechtspersönlichkeit Ehrenschutz genießen (Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG). Ein mangels Fundierung in der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG) geringeres Schutzniveau könne lediglich Abwägungsrelevanz entfalten. Vorliegend war einem Unternehmen vorgeworfen worden, bei einem öffentlichen Vergabeverfahren unrechtmäßig bevorzugt worden zu sein. Allerdings sah der Senat hierin (mit beachtlichen Gründen) noch eine zulässige Meinungsäußerung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)