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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. Mai 2011

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.03.2011, Az. 6 U 56/10
    Art. 9 Abs. 1 lit a, b, c;
    Art. 98 Abs. 1, 1. Alt GMV; § 14 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Abs. 5 MarkenG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Abbildung eines als 3-D-Marke geschützen VW-Käfer bzw. VW-Busses auf einer nachgebildeten historischen Werbetafel aus Blech eine unrechtmäßige Ausbeutung des Rufs einer bekannten Marke darstellen kann, wenn die Darstellung kaum verfremdet ist und den einzigen dekorativen Inhalt des Blechschildes ausmacht. Es gehe der Beklagten, so der Senat, nicht in erster Linie darum, Sympathie mit den KfZ-Modellen oder der damaligen Epoche zu erwecken, sondern vielmehr darum, den in den Klagemarken enthaltenen guten Ruf auszunutzen, um überhaupt Kunden mit entsprechendem Affektionsinteresse anzusprechen. Eine markenmäßige Benutzung des Zeichens wurde hingegen abgelehnt. Streitgegenständlich waren folgende Blechschilder / Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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