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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. November 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2012, Az. 12 O 512/12
    Art. 5 Abs. 1 GG, § 193 StGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein deutscher Zeitungs-Verlag über den Inhaber eines Porno-Imperiums berichten darf. Es sei im öffentlichen Interesse, das Geschäftsgebaren einer Unternehmensgruppe, die in ihrem Tätigkeitsgebiet eine bedeutende Marktstellung erreicht habe, kritisch zu hinterfragen, insbesondere wenn – wie hier – die Strukturen nur schwerlich zu durchschauen seien und sich eine Vielzahl von Auffälligkeiten ergäben, die publik zu machen in der Wächterfunktion der Presse liege. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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