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- LG Dortmund: HNO-Arzt darf Patienten nicht ungefragt einen bestimmten Hörgeräteakustiker zuweisenveröffentlicht am 2. Mai 2013
LG Dortmund, Urteil vom 21.11.2012, Az. 25 O 209/12 – rechtskräftig
§ 31 Abs. 2 BOÄ Westfalen Lippe, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Dortmund hat entschieden, dass ein HNO-Arzt einem Patienten ohne dessen vorausgegangene ausdrückliche Bitte keinen bestimmten Hörgeräteakustiker empfehlen darf, da dies die Wahlfreiheit des Patienten verletze. Der Arzt hatte Patienten ungefragt und ohne hinreichenden Grund auf die Möglichkeit des Erwerbs von Hörgeräten direkt in der Praxis (sog. verkürzter Versorgungsweg) hingewiesen und dazu einen Hörgeräteakustiker bestimmt. Vgl. auch LG Düsseldorf (hier) und OLG Schleswig (hier), aber auch LG Berlin (hier).