Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Gießen: Verstöße auf Webseiten sind nicht von Unterlassungsverpflichtungen bezüglich Prospekten erfasstveröffentlicht am 10. Oktober 2011
LG Gießen, Urteil vom 28.07.2010, Az. 1 S 64/10
§ 4 BGB-InfoVDas LG Gießen hat entschieden, dass durch Verstöße auf einer Internetseite kein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung vorliegt, die hinsichtlich fehlender Verbraucherinformationen in einem Reisekatalog abgegeben wurde. Der Beklagte hatte sich verpflichtet, die „prospektmäßige“ Bewerbung von Pauschalreisen ohne Angabe gewisser Informationspflichten zu unterlassen. Bei Angaben auf einer Webpräsenz handele es sich jedoch nicht um prospektmäßige Angaben, da sie keine dauerhafte Informationsgrundlage darstelle. Hier hätte zunächst eine gesonderte Abmahnung erfolgen müssen. Zum Volltext der Entscheidung: