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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. Dezember 2009

    OLG Oldenburg, Urteil vom 22.11.2007, Az. 1 U 49/07
    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs.1 UWG; 2 Abs. 4, 25 ApBetrO

    Das OLG Oldenburg hat vor einiger Zeit entschieden, dass der Verkauf von geringwertigen Weihnachtsartikeln wie z.B. Engelsfiguren, Keramiknikoläusen, Tee und Windlichtern durch einen Apotheker zulässig ist. Der klagende Wettbewerbsverband sah hierin einen Verstoß gegen die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und mahnte die betreffende Apotheke ab. Das LG Oldenburg gab der Klägerin Recht und untersagte den Verkauf von Weihnachtsartikeln. Dieses Urteil wurde vom OLG jedoch aufgehoben. Das OLG war zwar auch der Auffassung, dass die streitigen Vorschriften der ApBetrO als Marktverhaltensregelungen einzuordnen seien und somit ein wettbewerbsrechtlicher Bezug vorliege. Allerdings sei der Verkauf von Weihnachtsartikeln kein relevanter Verstoß gegen diese Vorschriften, so dass eine ins Gewicht fallende Beeinträchtigung des Wettbewerbs zum Nachteil anderer Marktteilnehmer fehle.

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