Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamm: Haribo muss Verbraucher Schadensersatz zahlen, nachdem sich dieser an einem Weingummi zwei Zähne abbrichtveröffentlicht am 24. Mai 2013
OLG Hamm, Urteil vom 23.05.2013, Az. 21 U 64/12
§ 1 Abs. 1 PHG, § 8 S.1, S. 2 PHGDas OLG Hamm hat entschieden, dass Haribo einem Verbraucher gegenüber schadensersatzpflichtig ist und 2.000,00 EUR Schmerzensgeld zu bezahlen hat, nachdem dieser einen Haribo-Weingummi konsumiert, dabei auf einen im Weingummi befindlichen Fremdpartikel (wohl Putz von der Fabrikhallendecke) gebissen und sich in der Folge zwei Zähne beschädigt hatte. Zur Pressemitteilung des Senats: (mehr …)