Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: Keine Eintragung einer 3D-Marke ohne ausreichende 3D-Darstellung der Marke / Weinrankeveröffentlicht am 14. Dezember 2011
BPatG, Beschluss vom 21.07.2011, Az. 25 W (pat) 8/09 – nicht rechtskräftig
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass eine dreidimensionale Marke hinsichtlich ihrer dreidimensionalen Wirkung hinreichend eindeutig bestimmt und definiert sein muss. Bei einer 3-D-Marke müsse durch die bildliche Wiedergabe der beanspruchten Gestaltung insbesondere auch deutlich werden, inwieweit Schutz in Bezug auf die „dritte Dimension“ begehrt wird, die letztlich die Markenkategorie der dreidimensionalen Marken überhaupt erst ausmache und rechtfertige. Maßgeblich sei dabei grundsätzlich nicht die Anzahl der eingereichten Abbildungen, sondern die Qualität der bildlichen Darstellung, die den Schutzgegenstand
insbesondere auch in seiner räumlichen Gestaltung und Ausdehnung eindeutig und rechtssicher festlegen müsse . Das eingereichte Bild zu dem streitgegenständlichen Kennzeichenerachtete der Senat als unscharf und es lasse insbesondere nicht erkennen, wie die Marke in ihrer Dreidimensionalität gestaltet sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)