Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OVG Rheinland-Pfalz: Auch eine Weinschorle, die nicht vom Winzer kommt, darf als „Winzerschorle“ bezeichnet werdenveröffentlicht am 4. Oktober 2013
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.09.2013, Az. 8 A 10219/13.OVG
§ 1 LMKV, § 4 LMKV; § 11 LFGBDas OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz hat entschieden, dass keine Irreführung des Verbrauchers vorliegt, wenn eine so bezeichnete „Winzerschorle“ nicht in einem Winzerbetrieb hergestellt wurde. Die Bezeichnung wecke beim Verbraucher keine dementsprechende Vorstellung. Zur Pressemitteilung Nr. 34/2013: