Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Bielefeld: AGB-Klausel, nach welcher der Weiterverkauf eines E-Books unzulässig ist, ist wirksam / Klares Fehlurteilveröffentlicht am 8. Mai 2013
LG Bielefeld, Urteil vom 05.03.2013, Az. 4 O 191/11
§ 17 Abs. II UrhGDas LG Bielefeld hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, nach welcher der Weiterverkauf eines E-Books unzulässig ist, wirksam ist. Das Urteil ist ein klares Fehlurteil. Die Auseinandersetzung mit der Frage, ob Daten, in diesem Fall Hörbücher oder E-Books, Sacheigenschaft haben (was die Kammer ablehnt), erinnert an die in den 1980er/1990er-Jahren längst „ausgekaute Frage“, ob Software eine Sache darstellt (was zu bejahen ist). Zweck des Vertrages über den Verkauf eines e-Books ist es sehr wohl, dem Verbraucher eine eigentümerähnliche Stellung zu verschaffen – und zwar an der jeweiligen Softwarekopie auf seiner Festplatte o.ä. Diese Kopie darf auch weiterveräußert werden. Die Argumentation des LG Bielefeld erweist sich als antiquiert; sie dürfte in der Berufungsinstanz, spätestens aber vom BGH aufgehoben werden. Zum Volltext der Entscheidung: