Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Zur Erinnerungswerbung (ohne Pflichtangaben) nach dem HWGveröffentlicht am 8. August 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2014, Az. 12 O 3/13 U
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 4 Abs. 3 S.1 HWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Werbung für ein Arzneimittel, die das Anwendungsgebiet (hier: „Bei Sodbrennen und saurem Aufstoßen“) beinhaltet, auch alle übrigen Pflichtangaben nach dem HWG enthalten sein müssen. Es handele sich nicht um eine bloße Erinnerungswerbung, bei der diese Angaben entbehrlich wären, denn eine solche dürfe lediglich die Bezeichnung des Arzneimittels oder zusätzlich den Namen der Firma oder der Marke des pharmazeutischen Unternehmers oder den Hinweis auf den Wirkstoff aufführen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)