Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Ein Vertrag über eine „Internetagentur-Flatrate“ ist als Dienstvertrag zu bewertenveröffentlicht am 20. April 2015
LG Köln, Urteil vom 20.02.2015, Az. 12 O 186/13
§ 611 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass ein Vertrag mit einer Internet- und Werbeagentur über eine sog. „Onlinemarketing- und Internetagentur-Flatrate“, die eine Vielzahl von Leistungen wie Suchmaschinenmarketing, Internet-Programmierung und Beratung einschließt, als Dienstvertrag zu qualifizieren ist. Der Vertrag sei als „Rahmenvertrag“ bezeichnet, gemäß welchem der Kunde aus einer Vielzahl werbebezogener Einzelleistungen ein jährliches Zeitkontingent für Leistungen abrufen könne, das die Klägerin bereithalte. Ein wesentlicher Teil dieser Leistungen bestehe aus Onlinemarketing-Leistungen, die dienstvertraglich einzuordnen seien. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Saarbrücken: Zur irreführenden Werbung mit einem TÜV-Siegelveröffentlicht am 10. April 2015
OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.01.2015, Az. 1 U 100/14
§ 8 Abs.1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG
Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass die Werbung eines Autohauses mit einem TÜV-Siegel irreführend ist, wenn das Siegel auf Grund einer Kundenbefragung verliehen und auf diesen Umstand nicht hingewiesen wurde. Ohne einen solchen Hinweis werde der unzutreffende Eindruck erweckt, der TÜV sei im Rahmen eines unabhängigen Tests zu dem Ergebnis gelangt, der Bereich Kundendienst und Teileservice des Autohauses sei mit sehr gut zu bewerten. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Köln: Für Printwerbung einer Internet-Handelsplattform gelten nur eingeschränkte Informationspflichtenveröffentlicht am 9. April 2015
OLG Köln, Urteil vom 26.09.2014, Az. 6 U 56/14
§ 5a Abs. 2 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass für die Zeitungsanzeige einer Online-Verkaufsplattform (hier: meinpaket.de) lediglich eingeschränkte Informationspflichten gelten. Laut der Anzeige wurde durch die Verkaufsplattform bei Bestellung bis zu einem bestimmten Termin ein Rabatt gewährt. Für eine solche Art der Werbung sei die Angabe der Identität und Anschrift des Unternehmers eine wesentliche Information. Es genüge allerdings, dass diese Informationen auf der Internetseite „meinpaket.de“ leicht abrufbar zur Verfügung gestellt würden, denn der interessierte Verbraucher müsse die in der Werbung angegebene Webseite ohnehin und zwangsläufig aufrufen, soweit er das beworbene Angebot wahrnehmen wolle. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Ein Werbeauftritt kann wettbewerbliche Eigenart besitzen und schutzfähig seinveröffentlicht am 30. März 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2014, Az. I-15 U 49/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 9 a) oder b) UWG; 3 Abs. 1 UWG
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Werbe- bzw. Marktauftritt grundsätzlich wettbewerbliche Eigenart aufweisen und damit schutzfähig sein kann. Eine Nachahmung sei jedoch nicht per se unlauter, sondern es müssten weitere Umstände hinzutreten, die eine Unlauterkeit begründeten. Vorliegend stritten die Parteien um die angeblich unlautere Nachahmung eines Werbeauftritts für Champagner/Sekt. Das Gericht bejahte zwar die Nachahmung, erkannte jedoch keine unlautere Übernahme. Die Voraussetzungen hierfür (z.B. Herkunftstäuschung oder Rufausnutzung) seien nicht gegeben. Die Klägerin scheiterte zuvor bereits mit einem ähnlichen Anspruch wegen unlauterer Nachahmung der Flaschengestaltung (s. Urteil des LG Düsseldorf, hier). Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Der Betreiber eines Internetmarktplatzes haftet für von ihm selbst geschaltete Anzeigen für fremde Angebote, die Markenrechte verletzenveröffentlicht am 27. März 2015
BGH, Urteil vom 05.02.2015, Az. I ZR 240/12
§ 14 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5 MarkenG; § 7 Abs. 2 S. 1 TMG; Art. 9 Abs. 1 S. 2 Buchst. a GemeinschaftsmarkenverordnungDer BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetmarktplatzes wie z.B. eBay für Anzeigen haftet, die er für von Dritten eingestellte Angebote schaltet, wenn diese Angebote Markenrechte verletzen. Der Betreiber übernehme durch die Schaltung der Anzeigen eine aktive Rolle, die zu weitergehenden Prüfungspflichten führe. Für das Einstellen der markenverletzenden Angebote selbst, welches durch Dritte in einem automatisierten Verfahren erfolge, sei nämlich keine Haftung anzunehmen, da hier die Privilegierung des Diensteanbieters greife. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Werbung einer Versandapotheke mit der Aussage „TÜV-geprüft“ ist ohne nähere Angaben unzulässigveröffentlicht am 26. März 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014, Az. I-20 U 208/13
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5a Abs. 2 UWG
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Aussage „TÜV-geprüft“ einer Versandapotheke auf einer Webseite unzulässig ist, wenn keine Angaben dazu getätigt werden, worauf sich diese Aussage bezieht. Tatsächlich hatte die Beklagte ein TÜV-Zertifikat über ihr Qualitätsmanagement erhalten, was aber aus ihrem Webauftritt nicht nachvollziehbar war. Damit fehlten wesentliche Angaben, die für die Entscheidungsfindung des Verbrauchers notwendig seien. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Flensburg: Das Verschenken einer Sonnenbrille bei dem Kauf einer Brille ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 24. März 2015
LG Flensburg, Urteil vom 12.03.2014, Az. 6 O 86/13 – rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b HWGDas LG Flensburg hat entschieden, dass das Angebot eines Optikers, beim Kauf einer Brille eine „Aktionssonnenbrille“ in gleicher Stärke kostenlos mitzugeben, wettbewerbswidrig ist. Ein Mengenrabatt nach dem Heilmittelwerbegesetz sei nicht gegeben, denn eine Sichtbrille und eine Sonnenbrille seien nicht „gleiche Ware“ im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b HWG. Die Berufung gegen das Urteil vor dem OLG Schleswig wurde zurückgenommen. Vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 06.11.2014, Az. I ZR 26/14 – kostenlose Zweitbrille.
- OLG Frankfurt a.M.: Apothekerverband darf nicht für ein „Medikament des Jahres“ werbenveröffentlicht am 24. März 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.02.2015, Az. 6 U 184/14
§ 4 Nr. 11 UWG; § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung eines Apothekerverbandes für ein Erkältungsmedikament mit der Formulierung „Medikament des Jahres“ unzulässig ist. Das Heilmittelwerbegesetz verbiete Werbung mit Empfehlungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen. Dazu gehöre auch der Apothekerverband. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Düsseldorf: Zur wettbewerbswidrigen Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ohne Wirksamkeitsnachweisveröffentlicht am 20. März 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2014, Az. 12 O 482/13
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 10 VO (EG) 1924/2006
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Fernsehwerbung mittels eines Dialoges für ein nahrungsergänzendes Getränk mit u.a. den Gesprächsteilen „Elastin ist drin. Das verleiht Elastizität […] Das heißt, dieser Zustand, der bei ganz vielen im Alter zu sehen ist, Hängewangen, Doppelkinn, aber auch Winke-Winke-Ärmchen wird wieder korrigiert durch die Zufuhr von Elastin“ u.v.m. (siehe Urteilstenor) wettbewerbswidrig ist. Es handele sich um gesundheitsbezogene Angaben, für welche ein Wirksamkeitsnachweis erbracht sein müsse. Dies sei vorliegend jedoch nicht der Fall gewesen. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Mannheim: Zur Schutzfähigkeit von Werbeslogansveröffentlicht am 18. März 2015
LG Mannheim, Urteil vom 11.12.2009, Az. 7 O 343/08
§ 97 Abs. 2 UrhG; § 9 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 10 u. Nr. 11 UWG, § 18 UWGDas LG Mannheim hat entschieden, dass ein Werbeslogan nur dann als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt ist, wenn er einen hinreichenden schöpferischen Grad der Eigentümlichkeit aufweist und damit eine Durchschnittsgestaltung überragt. Vorliegend wurde dies für den Slogan „Thalia verführt zum Lesen“ verneint. Auch ein wettbewerbsrechtlicher Vorlagenschutz komme nicht in Betracht, da Vorlagen nur konkret in Gegenständen verkörperte oder abstrakt in Beschreibungen oder Zeichnungen dargestellte Hilfsmittel seien, mit deren vorbildgetreuen Einsatz bei der Anfertigung neue Produkte bzw. Waren erstellt werden könnten. Zum Volltext der Entscheidung: