Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Stuttgart: Aufruf zur Einlösung von Rabattgutscheinen eines Mitbewerbers ist wettbewerbsrechtlich zulässigveröffentlicht am 8. Juli 2015
OLG Stuttgart, Urteil vom 02.07.2015, Az. 2 U 148/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Werbung einer Drogeriemarktkette, auch Rabattgutscheine der Konkurrenz einzulösen, keine gezielte Behinderung darstellt. (mehr …)
- OLG Hamm: „Made in Germany“ – Diese Angabe umfasst alle wesentlichen Fertigungsschritteveröffentlicht am 7. Juli 2015
OLG Hamm, Urteil vom 28.11.2013, Az. 4 U 81/13
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Angabe „Made in Germany“ nur für Produkte genutzt werden darf, deren wesentlichen Fertigungsschritte in Deutschland stattgefunden haben. Bezüglich der streitgegenständlichen Kondome sei die Angabe irreführend, weil nur ein geringer Teil der Herstellung (Befeuchtung und Qualitätskontrolle) im Inland stattfinde. Daher werde beim Verbraucher eine Fehlvorstellung hervorgerufen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Zur Werbung für ein Arzneimittel mit einer Anwendungsbeobachtungveröffentlicht am 2. Juli 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 29.01.2015, Az. 3 U 81/14
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 3 HWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für ein Arzneimittel (hier: Nagelpilz-Behandlung) mit einer Anwendungsbeobachtung („Über 87% der Anwender bestätigen sehr gute/gute Wirksamkeit des ….sets“) und einem Sternchenhinweis „Quelle: AWB: H.-J. Tietz, N. Becker, Bifonazol in der Selbstmedikation bei Nagelmykosen, PZ 42/07, 152:30 – 36“ irreführend ist, wenn es sich bei der Quelle nicht um eine klinische Studie bzw. gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse handelt. Vorliegend war die Anwendungsbeobachtung jedoch apothekenbasiert, so dass der Verkehr über den Grad der Zuverlässigkeit der Untersuchungsergebnisse im Unklaren gelassen werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Stuttgart: Werbung am Ende automatischer Antwort-E-Mails verletzt nicht das Persönlichkeitsrechtveröffentlicht am 1. Juli 2015
LG Stuttgart, Urteil vom 04.02.2015, Az. 4 S 165/14
§ 1004 BGB, § 823 Abs. 1 BGBDas LG Stuttgart hat entschieden, dass eine Werbeanzeige in einer automatischen Antwort-E-Mail (z.B. Eingangsbestätigung) keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt und somit keine Unterlassungsansprüche auslöst. Eine erhebliche Verletzungshandlung liege nicht vor, da der Verbraucher die E-Mail ohnehin geöffnet hätte und der Versand der E-Mail auf einer vorherigen Kontaktaufnahme des Verbrauchers beruhe. Zudem war der wesentliche Inhalt der E-Mail ohne Weiteres erkennbar und der Empfänger sei nicht gezwungen gewesen, sich über Gebühr damit zu befassen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Zur Kerngleichheit einer abgewandelten Werbung mit einer früheren Verletzungveröffentlicht am 29. Juni 2015
OLG Hamburg, Beschluss vom 28.04.2015, Az. 3 W 32/15
§ 91a ZPO; § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 12 Abs. 2 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Kerngleichheit einer unlauteren Werbung mit einer früheren Werbung nur dann vorliegt, wenn die neuere Werbung auf Grundlage eines zur älteren Werbung unterstellten Verbotstitels bestraft werden könnte. Sei dies nicht der Fall, liege eine neue Verletzungshandlung vor, auch wenn diese die gleiche Irreführung bzw. Fehlvorstellung des Verbrauchers bewirke wie die ältere Werbung. Für einen Verbotsantrag per einstweiliger Verfügung gegen die neue Werbung könne die Kenntnis der älteren Werbung nicht dringlichkeitsschädlich sein, wenn gerade keine Kerngleichheit vorliege. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bonn: Wettbewerbswidrige Werbung für Gewichtsabnahme „ohne Hungergefühle“veröffentlicht am 26. Juni 2015
LG Bonn, Urteil vom 11.03.2015, Az. 30 O 33/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG; § 3 S. 2 Nr. 1, Nr. 2 HWGDas LG Bonn hat entschieden, dass die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels für eine Stoffwechseltherapie zur Gewichtsabnahme unzulässig ist, wenn sie den Eindruck erwecke, sich auch an krankhaft fettleibige Personen zu richten, eine Abnahme „ohne Hungergefühle“ verspreche und eine sichere Wirkung suggeriere. Darin liege eine Irreführung, weil dem Produkt eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkung beigelegt werde, die es tatsächlich nicht besitze. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Die Bezeichnung eines Rechtsbeistands als „Fachbeistand“ ohne entsprechende Befugnis durch die Rechtsanwaltskammer ist unzulässigveröffentlicht am 22. Juni 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.04.2015, Az. 6 U 86/14
§ 5 UWG; § 43c BRAO, § 209 Abs 1 BRAODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass sich ein bei der Rechtsanwaltskammer zugelassener Rechtsbeistand nicht als „Fachbeistand“ für bestimmte Rechtsgebiete bezeichnen darf, wenn ihm diese Befugnis von der Kammer nicht erteilt wurde. Auch wenn die Voraussetzungen für eine solche Bezeichnung fachlich erfüllt seien, sei die tatsächliche Verleihung des Titels erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Hamburg: Einwilligung für Werbe-E-Mails einer Partnerbörse im Single-Opt-in-Verfahren reicht nicht ausveröffentlicht am 17. Juni 2015
AG Hamburg, Beschluss vom 05.05.2014, Az. 5 C 78/12
§ 890 ZPO; Art. 2 lit. a) der Richtlinie 2006/113/EG; § 7 UWGDas AG Hamburg hat entschieden, dass Werbe-E-Mails einer Partnerbörse, für welche keine Einwilligung im Wege eines so genannten Double-Opt-in-Verfahrens vorliegt, belästigend und daher zu unterlassen sind. Dabei fielen auch E-Mails, welche das Interesse eines anderen Mitglieds der Partnerbörse signalisierten, unter „Werbe-E-Mails“, da die Beklagte nicht sicherstellen konnte, dass sich nicht ein Dritter unter der E-Mail-Adresse des Klägers missbräuchlich angemeldet hätte und dieser nun durch solche Nachrichten belästigt würde. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Rostock: 5-Sterne-Werbung eines Hotels nur zulässig, wenn die Bewertung von einer unabhängigen Prüfstelle stammtveröffentlicht am 16. Juni 2015
LG Rostock, Urteil vom 29.05.2015, Az. 5 HK O 173/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWGDas LG Rostock hat entschieden, dass die Werbung eines Hotels im Rahmen des Hotellogos mit 5 Sternen wettbewerbswidrig, da irreführend, ist, wenn dieser keine gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt. Diese wird z.B. durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) gewährleistet. Der Begründung des Hotels, dass es in einem Hotel- und Restaurantführer entsprechend bewertet worden sei, folgte das Gericht nicht. Es sei nicht überprüfbar, dass es sich bei der Publikation um eine unabhängige Klassifizierungsstelle handele.
- LG Mannheim: Die Werbung eines Hotels mit hoher Sterne-Bewertung ist wettbewerbswidrig, wenn Bewertung nicht von neutraler Stelle stammtveröffentlicht am 15. Juni 2015
LG Mannheim, Urteil vom 13.04.2015, Az. 24 O 5/15 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWGDas LG Mannheim hat entschieden, dass die Werbung eines Hotels mit 4 oder 5 Sternen wettbewerbswidrig, da irreführend, ist, wenn dieser keine gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt. (mehr …)