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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. November 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 13.11.2013, Az. I ZR 143/12
    § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG

    Der BGH hat seine bisherige Rechtsprechung, nach der an den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst in Ansehung der bereits bestehenden Möglichkeit eines Geschmacksmusterschutzes besonders hohe Anforderungen gestellt werden, aufgegeben. Nunmehr soll die „kleine Münze“ des Urheberrechtsschutzes auch für solche Werke gelten, so dass an Werke der angewandten Kunst grundsätzlich keine höheren Anforderungen zu stellen sind als an Werke der zweckfreien Kunst. Zur Pressemitteilung des BGH vom 13.11.2013: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Juli 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 02.01.2009, Az. 308 O 255/07
    §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, 17, 97 Abs. 1, 101 a Abs. 1, 2, 103 UrhG, §§ 242, 259 BGB, § 14 Abs. 5 MarkenG

    Das LG Hamburg hat in diesem Urteil erläutert, unter welchen Umständen Möbel-Designklassiker als Werke angewandter Kunst urheberrechtlich geschützt sind. Die Parteien stritten über Ansprüche der Klägerin wegen des Anbietens von Vervielfältigungsstücken bekannter Sitzmöbelklassiker des Bauhausstils, u.a. die Modelle „Wassily“, „Laccio“ und „Barcelona“ von Marcel Breuer und Mies van der Rohe. Möbel, so die Kammer, seien als Werke der angewandten Kunst einem Urheberrechtsschutz zugänglich, auch wenn ihre Gebrauchsbestimmung an sich im Vordergrund stehe (BGH, GRUR 1961, 635 – Stahlrohrstuhl I; BGH, GRUR 1981, 652 – Stühle und Tische; BGH, GRUR 1981, 820 – Stahlrohrstuhl II). (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Juli 2009

    BGH, Urteil vom 22.01.2009, Az. I ZR 148/06
    §§ 15 Abs. 1, 17 Abs. 1, 96 Abs. 1, 97 UrhG

    Vielerorts ist bereits unbekannt, dass Möbel als Werke angewandter Kunst urheberrechtlich geschützt sind und deren Nachahmung ohne Einwilligung des Urhebers abgemahnt werden kann. Der BGH hat nunmehr entschieden, dass die öffentliche Nutzung derartiger urheberrechtswidrig hergestellter Möbel in einer Zigarren-Lounge nicht als Urheberrechtsverstoß zu werten sei. Dabei beriefen sich die Karlsruher Richter vor allem auf die Rechtsprechung des EuGH. Dieser habe die Frage, ob von einer Verbreitung ausgegangen werden könne, wenn der Öffentlichkeit nur der Gebrauch von Werkstücken eines urheberrechtlich geschützten Werkes überlassen werde, verneint. (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Mai 2009

    Portale für Waren und Dienstleistungen gibt es nicht wenige. Hier ist eins, dass sich mit dem Slogan „Schreiben, Uploaden, Geld verdienen“ an den Start begibt. Die Idee ist einfach: Autoren vermarkten ihre literarischen Werke selbst, indem sie diese auf dieser Plattform im Beta-Modus zum Kauf oder wahlweise kostenlos anbieten. Das ganze funktioniert wie das YouTube der Schreiberlinge, mit Kommentar- und Bewertungsfunktion. So bietet u.a. der Autor „manpower“ in der Kategorie „Computer & Internet“ seine 135-seitige Diplomarbeit zum Online-Marketing als kostenpflichtiges .pdf-Dokument an. Der geneigte Leser mag 14,95 EUR berappen (JavaScript-Link: Xinxii). Jenseits des großen Teiches versucht auch der Betreiber von scribd.com Amazon mit einem Scribd-Store (beta) das Wasser abzugraben und wird, hat das Geschäftsmodell Erfolg, über kurz oder lang die hiesigen Gefilde aufsuchen (JavaScript-Link: Scribd). Was wir davon halten? Liebe Xinxiis und Scribdoten: Denkt bei allem Spaß an die Düsseldorfer Richter (Link: OLG Düsseldorf).

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