Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bielefeld: Ein Unterlassungsvertrag, der nicht festlegt, durch wen die Höhe einer Vertragsstrafe bestimmt wird, ist unwirksamveröffentlicht am 31. März 2014
LG Bielefeld, Urteil vom 21.06.2013, Az. 1 O 227/12
§ 339 BGBDas LG Bielefeld hat entschieden, dass ein wirksames Vertragsstrafeversprechen nicht zustande kommt, wenn nicht festgelegt wird, wer die Höhe der Vertragsstrafe zu bestimmen hat. Vorliegend hatte die Beklagte eine vorgeschlagene Unterlassungserklärung abgeändert und die Formulierung „es bei Vermeidung einer Vertragsstafe, deren Höhe vom zuständigen Landgericht zu überprüfen ist“ benutzt. Diese Änderung war von der Klägerin angenommen worden. Damit fehle es nach Auffassung des Gerichts an der Einigung über einen wesentlichen Vertragsbestandteil, so dass auch bei Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung keine Vertragsstrafe gefordert werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- VG Trier: Lebensmittelkennzeichnung – Auf Sekt-Etiketten darf nicht auf einen Zusatz von Eiswein zum Produkt hingewiesen werdenveröffentlicht am 31. Mai 2013
VG Trier, Urteil vom 30.01.2013, Az. 5 K 1007/12.TR
§ 27 Abs. 1 Satz 1 WeinG; § 37 Abs. 1 WeinVODas VG Trier hat entschieden, dass ein deutscher Sekt auf dem Etikett nicht den Hinweis tragen darf „Zusätzlich mit Eiswein dosiert“. Verbraucher könnten dahin gehend in die Irre geführt werden, dass es sich um einen wesentlichen Bestandteil handeln könne, obwohl so genannte Versanddosagen (= Erzeugnisse, die dem Schaumwein zugesetzt werden, um einen bestimmten Geschmack zu erzielen) den vorhandenen Alkoholgehalt des Schaumweins nur um höchstens 0,5 % vol erhöhen dürfen. Auch liege ein Verstoß gegen die Weinverordnung vor. Zum Volltext der Entscheidung: