Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Zur Irreführung bei Gartenmöbeln / „Kendong“ ist nicht „Bangkirai“veröffentlicht am 3. Februar 2016
LG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2015, Az. 12 O 348/14
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bewerbung eines Möbelstücks unter Angabe einer falschen Holzsorte irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Das Material eines Möbelstücks sei ein wesentliches Merkmal, insbesondere bei Gartenmöbeln, welche der Witterung ausgesetzt seien. Dass der Verkäufer die Materialangabe vom Hersteller übernommen habe, räume einen Verstoß nicht aus. Der Werbende habe die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen und sich in Fällen wie dem vorliegenden, in dem eine Kenntnis des Herstellers im Hinblick auf das Material nicht selbsterklärend sei, zumindest darüber zu informieren, woher der Hersteller sein Wissen beziehe. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Hamburg: Zur Irreführung im Rahmen einer Ausschreibungveröffentlicht am 27. Januar 2016
OLG Hamburg, Beschluss vom 23.07.2015, Az. 3 U 151/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 UWG, § 2 Nr. 1 UWG, § 3 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass für die Beurteilung, ob ein Teilnehmer an einer öffentlichen Ausschreibung irreführende Angaben gemacht hat, es allein auf das Verständnis der ausschreibenden Behörde ankommt, da das Angebot allein an diese gerichtet sei. Vorliegend hatte die Beklagte jedoch dargelegt, dass es der ausschreibenden Behörde nicht primär darauf ankam, ob ein holzverarbeitender Betrieb gemäß FSC oder PEFC zertifiziert sei, sondern dass zertifizierte Produkte verwendet werden. Damit liege in der Teilnahme an der Ausschreibung keine Irreführung darüber, dass der Betrieb selbst zertifiziert sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Düsseldorf: „So macht Sparen Spaß“ ist irreführende Werbung für ein Tagesgeldkontoveröffentlicht am 25. November 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2015, Az. I-20 U 145/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 a Abs. 2 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung einer Bank für die Online-Eröffung eines Tagesgeldkontos mit dem Slogan „So macht Sparen Spaß“ und einem unterlassenen Hinweis auf den variablen Zinssatz für Tagesgeldkonten irreführend ist. Durch die Art der Werbung werde der Eindruck erweckt, dass es sich um eine Alternative zu einem Sparkonto handele. Die Variabilität des Zinssatzes sei jedoch ein wesentliches Merkmal für Tagesgeldkonten und dem Verbraucher, der mit einer Werbung zum „Sparen“ angelockt werde, nicht allgemein bekannt. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Aachen: 20 Jahre alte Lagerware darf nicht als „Neuware“ angeboten werdenveröffentlicht am 4. November 2015
LG Aachen, Urteil vom 13.01.2015, Az. 41 O 60/14
§ 3 Abs. 1, Abs. 2 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWGDas LG Aachen hat entschieden, dass Ware, die 20 Jahre lang verpackt und unbenutzt gelagert wurde, nicht als „Neuware“ angeboten werden darf. Der Verbraucher verstehe unter „Neuware“ fabrikneue Produkte und werde daher in die Irre geführt. Vorliegend handelte es sich um Kugellager, bei denen durch die lange Lagerungsdauer Lagerschäden nicht ausgeschlossen werden könnten. Darüber müsse der Verbraucher informiert werden. Die Deklarierung als „Neuware“ stelle daher eine Täuschung dar. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Die Typenbezeichnung von Elektrogeräten für den Haushalt muss in der Werbung angegeben werdenveröffentlicht am 22. April 2014
BGH, Urteil vom 19.02.2014, Az. I ZR 17/13
§ 5a Abs. 2 UWG, § 3 Nr. 1 UWG; Art. 7 Abs. 1, 4 Buchst. a Richtlinie 2005/29/EGDer BGH hat entschieden, dass in der Werbung für Elektrohaushaltsgeräte die Angabe der Typenbezeichnung des jeweiligen Gerätes eine wesentliche Information darstellt, die nicht unterlassen werden darf. Der Verbraucher sei beim Vergleich von Angeboten auf eine eigene Prüfung angewiesen, die ihm nur ermöglicht werde, wenn er die genaue Typenbezeichnung des angebotenen Gerätes kenne. Zum Volltext der Entscheidung: