IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. Dezember 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEin Bundesgericht im US-Bundesstaat West Virginia hat mehrere Klagen, die sich gegen mehrere Tausend unbekannte Filesharer richtete, mit der Maßgabe abgewiesen, die Klagen ggf. erneut, jedoch nur gegen solche Personen einzureichen, die auch im Zuständigkeitsbereich des Gerichts leben. Die Klagen führt der Rechtsanwalt Kenneth Ford im Namen verschiedener Porno-Produzenten. Das Gericht vertrat nach Bericht von heise.de die Rechtsauffassung, dass lediglich vermutete Urheberrechtsverletzungen noch keine Sammelklage rechtfertigten, insbesondere weil es nicht um gemeinschaftlich begangene Rechtsverletzungen gehe. Vielmehr seien in jedem Einzelfall Besonderheiten zu erwarten, die sich auch auf die Form der Verteidigung auswirkten. Vgl. bereits dieses Urteil zu einer abgewiesenen Massenklage in den USA.

I