Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Preisangaben auch durch Verlinkungveröffentlicht am 20. Oktober 2007
BGH, Urteil vom 04.10.2007, Az. I ZR 143/04
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 2, 6 PAngVNach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) braucht die Angabe von Umsatzsteuer und Versandkosten nach § 1 Abs. 2, 6 PAngV nicht unmittelbar neben dem Preis der Ware angegeben zu werden. Dem durchschnittlichen Internetbenutzer sei allgemein bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten sowie Umsatzsteuer anfielen. Er seit weiterhin damit vertraut, dass diese Informationen über elektronische Verweise („Links“) zur Verfügung gestellt würden. Es genüge, auf Liefer- und Versandkosten sowie Umsatzsteuer leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer nachgeordneten Seite hinzuweisen, wobei die Hinweise in jedem Fall vor Einleitung des Bestellvorgangs erfolgen müssen.
(mehr …) - LG Berlin: Wertersatzklausel in Widerrufsbelehrungveröffentlicht am 1. April 2007
LG Berlin, Beschluss vom 15.03.2007, Az. 52 O 88/07
§§ 3, 4 Nr, 11 UWG, 312 c BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 InfoVO, 357 Abs. 1 und 3, 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGBNach Auffassung des Landgerichts Berlin verstößt gegen geltendes Wettbewerbsrecht, wer bei einer auf der Internetplattform eBay verwendeten Widerrufsbelehrung dem Verbraucher eine Wertersatzpflicht auch für solche Wertverschlechterungen auferlegt, die durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind. Dies sei nur dann möglich, wenn der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss auf diese Rechtsfolge und die Möglichkeit, sie zu vermeiden, in Textform hingewiesen worden sei. Dies sei bei der Internethandelsplattform eBay aber nicht möglich.
(mehr …) - OLG Hamm: Beginn der Widerrufsfristveröffentlicht am 29. März 2007
OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2007, Az. 4 W 1/07
§§ 3, 4 Nr, 11 UWG, 312 c Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoVO, 357 Abs. 1 und 3, 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGBNach Ansicht des OLG Hamm ist in der Widerrufsbelehrung darauf hinzuweisen, dass die Widerrufsfrist nicht vor Erhalt der Ware beginnt. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Widerrufsfrist nicht beginnt, bevor dem Kunden die Widerrufsbelehrung in Textform zugegangen ist. Ein Verstoß hiergegen erfüllt den Tatbestand der Irreführung und ist damit abmahnfähig.
(mehr …) - KG Berlin: Widerrufsbelehrung und Textformveröffentlicht am 28. Juli 2006
KG Berlin, Beschluss vom 18.07.2006, Az. 5 W 156/06
§§ 3, 4 Nr, 11 UWG, 312 c Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV, 357 Abs. 1 und 3, 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGBNach Auffassung des Kammergerichts erfüllt die Vorhaltung der Widerrufsbelehrung auf einer Internetseite nicht den gesetzlichen Tatbestand der Textform gemäß § 126 b BGB. Daher gelte statt einer Widerrufsfrist von 2 Wochen eine Widerrufsfrist von einem Monat, worauf in der Widerrufsbelehrung hinzuweisen sei.
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