Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Eine Bank darf bei Immobilienzwangsversteigerung nicht über Strohmänner Gebote abgeben, um Rechtsfolge von § 85a ZVG herbeizuführenveröffentlicht am 14. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 128/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 85a Abs. 2 ZVGDer BGH hat entschieden, dass es eine Bank bei einer Immobilienzwangsversteigerung zu unterlassen hat, über Strohmänner Gebote abzugeben, die ausschließlich den Zweck haben, zu Lasten des Verbrauchers die Rechtsfolgen von § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Werbung für Vorbereitungshandlungen für eine Eizellspende in Deutschland ist nicht unlauter / Embryonenschutzgesetzveröffentlicht am 9. Oktober 2015
BGH, Urteil vom 08.10.2015, Az. I ZR 225/13
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ESchG, § 4 Nr. 11 UWGDer BGH hat entschieden, dass die Werbung für Vorbereitungshandlungen für eine Eizellspende in Deutschland nicht unlauter ist. Das relevante, in § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ESchG geregelte Verbot der Eizellspende stelle keine Marktverhaltensregelung nach § 4 Nr. 11 UWG dar. Zur Pressemitteilung Nr. 172/2015 hier.
- BGH: Versicherungsvertreter darf sich formularmäßig vom Versicherungsnehmer einen Vergütungsanspruch versprechen lassenveröffentlicht am 14. September 2015
BGH, Urteil vom 06.11.2013, Az. I ZR 104/12
§ 5 Abs. 1 GewO, § 34d GewO, § 59 Abs. 2 und 3 VVG, § 4 Nr. 11 UWG,Der BGH hat entschieden, dass ein Versicherungsvertreter sich nicht wettbewerbswidrig verhält, wenn er Netto-Policen vermittelt und sich dabei, unter Hinweis auf seine Bindung an eine bestimmte Agentur, vom Versicherungsnehmer in seinen AGB einen Vergütungsanspruch versprechen lässt. Damit werde nicht gegen den Schicksalsteilungsgrundsatz verstoßen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Stuttgart: Arzt darf grundsätzlich nicht mit kostenlosen Arztleistungen werbenveröffentlicht am 3. September 2015
LG Stuttgart, Urteil vom 13.08.2015, Az. 11 O 75/15 – nicht rechtskräftig
§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWG, § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HWGDas LG Stuttgart hat entschieden, dass Ärzte, anders als Händler, nicht mit kostenlosen Zugaben werben dürfen. Im vorliegenden Fall ging es um Gutscheine eines Zahnarztes für eine kostenfreie Zahnreinigung. Kostenlose Zuwendungen sind gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HWG aber nur dann erlaubt, wenn die Zuwendung aus der Erteilung von Auskünften oder Ratschlägen besteht. Dies war vorliegend nicht der Fall; vielmehr würde die Zahnreinigung eine individuelle ärztliche Leistung darstellen. Der Einwand des Zahnarztes, es handele sich um eine Zuwendung von geringem Wert gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWG ließ die Kammer angesichts von Gesamtkosten in Höhe von ca. 100,00 EUR nicht gelten (vgl. zum Verbot von Werbung mit kostenlosen Arztleistungen: LG Hamburg, Urteil vom 14.10.2014, Az. 312 O 19/14; OLG München, Urteil vom 08.10.2009, 6 U 1575/08; OLG Hamburg, Beschluss vom 03.03.2008, Az. 3 W 28/08).
- LG Wiesbaden: Streichpreis (Alter Preis/neuer Preis) darf nicht über Monate hinweg unverändert beworben werdenveröffentlicht am 14. August 2015
LG Wiesbaden, Versäumnis-Urteil vom 10.06.2015, Az. 13 O 18/15
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Wiesbaden hat entschieden, dass ein Möbelhaus nicht über 12 Wochen unverändert mit einem durchgestrichenen Preis werben darf (hier: Essgruppe für 1.699,00 EUR statt 1.999,00 EUR). Das Möbelhaus konnte nicht nachweisen, dass der Streichpreis ein eigener (alter) Preis war. Außerdem erwarte der Rechtsverkehr, dass die Herabsetzung des Preises erst kürzlich vorgenommen worden sei, was nicht der Fall sei, wenn die Werbung bereits 3 Monate Bestand habe.
- LG München I: Vertrieb von Werbeblocker-Software ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 1. Juli 2015
LG München I, Urteil vom 27.05.2015, Az. 37 O 11673/14 und 37 O 11843/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWGDas LG München I hat entschieden, dass das Angebot und der Vertrieb von Werbeblocker-Software keine wettbewerbswidrige Behinderung von Medienunternehmen mit werbegebundenden Onlineangeboten darstellt, weil es letztendlich die Internetnutzer seien, die aufgrund einer autonomen und eigenständigen Entscheidung den Werbeblocker installieren und hierdurch die Anzeige der Werbung verhindern würden. Zur Pressemitteilung 04/15 des LG München I: (mehr …)
- BGH: Zur wettbewerbswidrigen Werbung für alkoholhaltige Getränke mit Hinweisen auf eine gesundheitsfördernde Wirkung (Bach-Blüten-/RESCUE-Produkte)veröffentlicht am 20. April 2015
BGH, Beschluss vom 12.03.2015, Az. I ZR 29/13
Art. 4 Abs. 3 EU-VO 1924/2006 , Art. 10 Abs. 3 EU-VO 1924/2006 , Art. 5 Abs. 1 Buchst. a EU-VO 1924/2006 , Art. 6 Abs. 1 EU-VO 1924/2006, Art. 28 Abs. 2 EU-VO 1924/2006Der BGH hat dem Europäischen Gerichtshof diverse Fragen über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel in Bezug auf sog. RESCUE- oder Bachblüten-Produkte vorgelegt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: SCHUFA-Drohung ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 16. April 2015
BGH, Urteil vom 19.03.2015, Az. I ZR 157/13
§ 3 UWG, § 4 UWG, § 28a Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c BDSGDer BGH hat entschieden, dass der Hinweis eines Inkassounternehmens „Als Partner der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) ist die V. GmbH verpflichtet, die unbestrittene Forderung der SCHUFA mitzuteilen, sofern nicht eine noch durchzuführende Interessenabwägung in Ihrem Fall etwas anderes ergibt.“ wettbewerbswidrig ist. Zur Pressemitteilung Nr. 40/2015 des BGH: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Wettbewerbswidrige Behinderung durch erneute Veranlassung einer Rufnummernportierungveröffentlicht am 7. April 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2014, Az. I-15 U 56/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 3 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Praxis eines Telefonanbieters, einen zweiten Portierungsauftrag zu erstellen, nachdem der Kunde seine Kündigung des vorherigen Anbieters zurückgenommen und keine erneute Willenserklärung zur Portierung abgegeben hat, wettbewerbswidrig ist. Dabei handele es sich um eine unlautere Behinderung des Wettbewerbs gegenüber dem vorherigen (und bleibenden) Anbieter. Dieses Vorgehen sei als Abfangen von Kunden zu werten, da auf die Kunden des Wettbewerbers unangemessen eingewirkt werde und diese entgegen ihrem Willen zum Wettbewerber umgeleitet würden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Stuttgart: Kein (Wettbewerbs-) Verstoß gegen die Energiekennzeichnungsverordnung, wenn die Pflichtinformation sowohl rechtzeitig als auch verspätet erteilt wirdveröffentlicht am 16. März 2015
OLG Stuttgart, Urteil vom 24.10.2013, Az. 2 U 28/13
§ UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 6a EnVKV, Art. 4 c EU-VO 1062/2010Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass eine Informationspflicht nach der Energiekennzeichnungsverordnung ausreichend erteilt ist, wenn ein Artikel erst in den virtuellen Warenkorb gelegt werden kann, nachdem der Kunde die Seite mit den Produktdetails aufgerufen hat, auf der er auch korrekte Angaben zur Energieeffizienzklasse des angebotenen Geräts erhält, die den Vorgaben der einschlägigen Verordnung entsprechen. Pikant: Die Abmahnung stellte auf einen Hinweis ab, der erst erfolgte, nachdem der Kunde die Ware in seinen virtuellen Warenkorb gelegt hatte. Dies, so der Senat, schließe aber nicht aus, dass die erforderliche Information bereits zuvor gegeben worden sei, wie von der Verfügungsbeklagten substantiiert vorgetragen worden sei. Den dahin gehenden Vortrag hat der Verfügungskläger nicht einmal bestritten. Bei Abmahnung von Wettbewerbsverstößen ist eine umfassende Prüfung der angegriffenen Website erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)