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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Juli 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 16.06.2010, Az. 28 O 318/10
    §§ 823 Abs. 1, Abs. 2; 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 22 KUG; Art. 1 Abs. 1; 2 Abs. 1 GG

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein u.a. aus dem Fernsehen bekannter Wettermoderator es nicht dulden muss, dass Bilder von ihm beim Hofgang in der JVA in einer Zeitung ohne seine Einwilligung verbreitet werden. Die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts sei bedeutsam, wenn die visuelle Darstellung durch Ausbreitung von üblicherweise öffentlicher Erörterung entzogenen Einzelheiten des privaten Lebens thematisch die Privatsphäre berühre oder wenn der Betroffene nach den Umständen typischer Weise die berechtigte Erwartung hätte haben dürfen, nicht in den Medien abgebildet zu werden. Das könne nicht nur bei einer durch räumliche Privatheit geprägten Situation, sondern außerhalb örtlicher Abgeschiedenheit sein, wie etwa im Falle einer Justizvollzugsanstalt. Es sei auch, so die Kammer, zu berücksichtigen gewesen, dass der Moderator sich innerhalb des Hofes der JVA nicht habe weiter zurückziehen können, sondern sich dort habe bewegen müssen. (mehr …)

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