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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Januar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 22.01.2014, Az. I ZR 164/12
    § 4 Nr. 10 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die konkrete Benutzung einer „Tippfehler-Domain“ (hier: wetteronlin.de) unter dem Gesichtspunkt des Abfangens von Kunden gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG verstoßen kann, wenn der Nutzer auf der sich öffnenden Internetseite nicht sogleich und unübersehbar auf den Umstand hingewiesen wird, dass er sich nicht auf der eigentlich gewünschten Website befindet. Die Verpflichtung zur Löschung kann der Inhaber der Tippfehler-Domain allerdings dadurch umgehen, dass er den unter der betreffenden Domain dargestellten Inhalt anpasst. Zur Pressemitteilung Nr. 10/2014: (mehr …)

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