Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M. Die Bezeichnung „Whiskey-Cola“ ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 7. Mai 2010
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.03.2010, Az. 6 U 219/09
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG; Art. 10 Abs. 1, 2 VO (EG) Nr. 110/2008
Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Bezeichnung „Whiskey-Cola“ nicht wettbewerbswidrig ist. Gemäß Art. 10 Abs. 2 VO (EG) Nr. 110/2008 ist die Verwendung eines zusammengesetzten Begriffs nach Art. 10 Abs. 1 verboten, wenn eine Spirituose so stark verdünnt wurde, dass der Alkoholgehalt unter dem in der Begriffsbestimmung für die betreffende Spirituose festgelegten Mindestalkoholgehalt liegt. Im vorliegenden Fall ging der Senat allerdings davon aus, dass es sich bei dem Mix-Getränk nicht um verdünnten Whiskey handele. Zitat: (mehr …)