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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. März 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2014, Az. 36 O 57/13
    § 314 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Esprit E.S. GmbH weiterhin für die Namensgebung der „Esprit-Arena“ Nutzungsentgelte zu entrichten hat und ihr kein Sonderkündigungsrecht zusteht. Damit muss Esprit nach Auskunft von RP Online den mit jährlich 900.000 EUR dotierten Namensgebungsvertrag bis 2019 erfüllen (hier). Zur Pressemitteilung der Kammer Nr. 11/2014 vom 07.03.2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. März 2013

    BGH, Urteil vom 07.03.2013, Az. III ZR 231/12
    § 314 Abs. 1 S. 2 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 818 Abs. 1 BGB; § 45i Abs. 2 TKG, § 97 Abs. 1 TKG

    Der BGH hat entschieden, dass ein DSL-Anschlussvertrag aus wichtigem Grund durch den Kunden gekündigt werden darf, wenn bei einem Wechsel der neue Anbieter des DSL-Anschlusses zusagt, die Rufnummermitnahme zu bewerkstelligen, der alte Anbieter es aber versäumt, die Teilnehmerdatenbank zu aktualisieren, so dass der Kunde nach dem Anbieterwechsel nicht aus allen Netzen erreichbar ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Oktober 2012

    AG Hamburg-Mitte, Urteil vom 11.09.2012, Az. 18b C 389/11
    § 280 Abs. 2 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB

    Das AG Hamburg-Mitte hat einem Rechtsanwalt, der auch schon einmal öffentlich im Leopardenmantel posierte, den Zugang zu einer E-Mail-Liste für Rechtsanwälte gewährt. Auf der streitgegenständlichen Liste halfen sich Rechtsanwälte per E-Mail gegenseitig auf kostenfreier Basis bei rechtsproblematischen Fragen, teilweise auch mit allgemeiner Lebenshilfe. Ein Neuzugang dieser Liste hatte nun den drolligen Einfall, die kollegialiter erteilten Rechtsauskünfte auch kostenlos direkt dem großen Meer der Verbraucher zugänglich zu machen. Das fand der Administrator der Liste wie – fast – jedes Mitglied der Liste wenig lustig und versagte dem Mitglied dauerhaft den Zugang zu derselben. Letzteres klagte und hatte Erfolg. Das LG Hamburg sieht dies möglicherweise anders (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 28.08.2008, Az. 315 O 326/08, hier). Gewiss auch der Kollege Nebgen in seinem perfekten Urteilskommentar. Lesenswert! (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Juli 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG München, Urteil vom 13.10.2011, Az. 213 C 22567/11 – rechtskräftig
    § 611 BGB

    Das AG München hat entschieden, dass bei einem Fitnessstudio-Vertrag nicht ohne Weiteres ein Sonderkündigungsrecht besteht, weil sich die Hoffnung des Trainierenden, trotz einer chronischen Erkrankung der Gelenke das Fitnessstudio nutzen zu dürfen, nicht erfüllt haben. Hier habe der Trainierende ein Sonderkündigungsrecht vertraglich vereinbaren müssen. Aus der Pressemitteilung 33/12 des AG München vom 09.07.2012: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Juni 2011

    LG Berlin, Urteil vom 28.09.2010, Az. 15 O 121/10
    §§ 111 S. 2; 313 Abs. 1 BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die Geschäftsgrundlage einer strafbewehrten Unterlassungspflicht nicht ohne weiteres entfällt und der Unterlassungsvertrag (entstanden durch Annahme einer strafbewehrten Unterlassungserklärung) nicht aufgekündigt werden kann, weil der Gegner „neue Erkenntnisse“ oder „bessere Beweismittel“ zur Hand hat. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. November 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 11.11.2010, Az. III ZR 57/10
    §§ 314 Abs. 1 S. 2; 626 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses den entsprechenden Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht kündigen kann, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind. Im Streitfall hatte der Kläger mit dem beklagten Unternehmen im Mai 2007 einen zweijährigen Vertrag über die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses geschlossen, mit dem er an seinem seinerzeitigen Wohnsitz Zugang zum Internet einschließlich Internettelefonie erhielt. Im November 2007 verzog der Kläger in eine im selben Landkreis gelegene andere Gemeinde, wo keine DSL-fähigen Leitungen verlegt waren, so dass die Beklagte nicht in der Lage war, am neuen Wohnort das DSL-Angebot fortzuführen. Trotz der „Sonderkündigung“ des Klägers beanspruchte die Beklagte die vereinbarte monatliche Grundgebühr weiter. Die Feststellungsklage, dass der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag durch die Kündigung wirksam beendet worden sei und der Kläger nicht verpflichtet sei, die geltend gemachten Monatsbeträge zu zahlen, wiesen sämtliche Instanzen einschließlich des BGH zurück. (mehr …)

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