Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: „Gegenverfügungsantrag“ im Verfahren auf Antrag einer einstweiligen Verfügung prozessual nicht zulässigveröffentlicht am 19. Dezember 2011
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.10.2011, Az. 6 U 101/11
§ 33 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Antrag auf Erlass einer „Gegenverfügung“ im anhängigen einstweiligen Verfügungsverfahren nicht statthaft ist. Die Vorschriften über die einstweilige Verfügung sähen eine solche Gegenverfügung nicht vor, und auf Grund der Besonderheiten des Eilverfahrens seien die Vorschriften über die Widerklage gerade nicht entsprechend anwendbar. Zum Volltext der Entscheidung: