Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Der 6. Senat ändert seine Streitwert-Rechtsprechung bei privatem und kleingewerblichem „Fotoklau“ / Ab sofort 3.000 EUR Regelstreitwertveröffentlicht am 13. Januar 2012
OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011, Az. 6 W 256/11
§ 15 Abs. 2 UrhG, 19a UrhG, § 97 UrhG, § 3 ZPODas OLG Köln hat seine ständige Rechtsprechung zur Wertbemessung in Urheberrechtsstreitigkeiten geändert. Bei einem Fall von „Fotoklau“, also der unrechtmäßigen Nutzung fremder Fotografien für eigene Zwecke, durch eine privat oder kleingewerblich handelnde Einzelperson sei statt dem bisherigen Streitwert von 6.000,00 EUR ein Streitwert von 3.000,00 EUR gerechtfertigt. Zum Streitwertbeschluss im Volltext: (mehr …)