IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Mai 2011

    BPatG, Beschluss vom 03.03.2011, Az. 25 W (pat) 50/10
    § 26 Abs. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass eine rechtserhaltende Benutzung einer Marke nicht angenommen werden kann, wenn diese Marke zu Verkaufszwecken innerhalb von 2 Jahren für nur jeweils einen Monat verwendet wird. Denn eine Marke müsse, auch wenn Benutzungshandlungen innerhalb der maßgeblichen Zeiträume nicht über den gesamten Zeitraum der fünf Jahre erfolgen müssten, in Abgrenzung zur Scheinbenutzung tatsächlich, stetig und mit stabilem Erscheinungsbild auf dem Markt präsent sein. Dies war vorliegend nicht gegeben. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. September 2009

    BGH, Beschluss vom 16.07.2009, Az. I ZB 92/08
    Art. 103 Abs. 1 GG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Wort-/Bildmarke, deren Wortteil eine lediglich beschreibende Bedeutung enthält, in ihrer grafischen Ausgestaltung tatsächlich benutzt werden muss, um eine mehr als durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu erlangen. Werde für eine Marke zur Kennzeichnung medizinischer Produkte nur der Wortbestandteil „medi“ ohne charakterische grafische Gestaltung im Internetauftritt verwendet, sei eine gesteigerte Kennzeichnungskraft nicht anzunehmen. Finde die Marke in ihrer grafischen Ausgestaltung lediglich Verwendung auf Unterseiten des Internetauftritts bei den Kontaktdaten der verschiedenen Niederlassungen, so ließen sich daraus keine Schlüsse auf Zeitraum und Umfang der Benutzung sowie der dazugehörigen Waren ziehen. Einem diesbezüglichen Vorbringen der Markeninhaberin sei deshalb zu Recht vom Bundespatentgericht keine vertiefte Auseinandersetzung widerfahren.

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