Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Irreführende Werbung bei unzureichender Bevorratung eines Smartphonesveröffentlicht am 3. März 2016
BGH, Urteil vom 17.09.2015, Az. I ZR 92/14
§ 3 Abs. 3 UWG i.V.m. Nr. 5 des Anhangs, § 8 Abs. 1 und 3 UWGDer BGH hat entschieden, dass die Bewerbung eines Smartphone-Angebots in einer Supermarktkette wettbewerbswidrig sein kann, wenn der Warenvorrat so gering ist, dass die entsprechenden Geräte bereits am ersten Angebotstag ausverkauft sind. Die Irreführung könne jedoch vermieden werden, wenn über die tatsächlichen Verhältnisse hinreichend aufgeklärt werde. Ein Sternchenhinweis mit dem Wortlaut „Dieser Artikel kann aufgrund begrenzter Vorratsmenge bereits im Laufe des ersten Angebotstages ausverkauft sein“ genüge jedoch zur Aufhebung der Irreführung im vorliegenden Fall nicht, da der Verbraucher auf Grund dieses Hinweises und seiner Erfahrung mit wöchentlichen Angeboten trotzdem nicht damit rechnen müsse, dass der Artikel – wie hier – bereits nach wenigen Stunden nicht mehr erhältlich sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Memmingen: Videoaufnahmen mit einer DashCam unterliegen einem Beweisverwertungsverbot / Kein Schmerzensgeldveröffentlicht am 17. Februar 2016
LG Memmingen, Endurteil vom 14.01.2016, Az. 22 O 1983/13
§ 276 BGB, § 823 Abs.1 BGB , § 823 Abs.2 BGB, § 1004 Abs.1 BGB, § 6b Abs. 1 BDSG, § 6 b Abs. 5 BDSGDas LG Memmingen hat entschieden, dass die Aufnahmen einer Onboard-Videocamera (DashCam), soweit sie ein privates Anwesen erfassen, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. Im Übrigen unterlägen mit der DashCam angefertigte Aufnahmen einem Verwertungsverbot, weil sie rechtswidrig gefertigt würden. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG München: Ein späterer Lizenzvertrag lässt die Wiederholungsgefahr nach einer Urheberrechtsverletzung nicht entfallenveröffentlicht am 2. November 2015
OLG München, Urteil vom 24.07.2014, Az. 29 U 1173/14
§ 97 UrhGDas OLG München hat entschieden, dass der Abschluss eines Lizenzvertrags nach dem Begehen einer Urheberrechtsverletzung (hier: unberechtigte Nutzung einer Fotografie) die Wiederholungsgefahr für weitere Verletzungen nicht entfallen lässt. Der im Nachhinein abgeschlossene Lizenzvertrag für das Foto sei zeitlich begrenzt und schließe spätere erneute Verletzungen des Rechtsinhabers nicht aus. Daher habe die Klägerin sowohl Anspruch auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung als auch auf Schadensersatz. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Kostentragung bei Erledigung eines Eilverfahrens durch Unterlassungserklärungveröffentlicht am 29. Oktober 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.09.2015, Az. 6 W 90/15
§ 91a ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei der Beendigung eines Eilverfahrens wegen eines Wettbewerbsverstoßes durch Abgabe einer Unterlassungserklärung des Beklagten die Kosten grundsätzlich diesem aufzuerlegen wären. Im vorliegenden Fall entspräche dieses Vorgehen nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht der Billigkeit, da der Beklagte bereits vor Eröffnung des Eilverfahrens eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, welche der Kläger jedoch nicht anerkannte. Diese sei jedoch ausreichend gewesen und habe bereits zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr genügt. Deshalb erscheine die Belastung des Beklagten mit den Verfahrenskosten hier unbillig. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Bewertungsplattform muss erst nach Kenntniserlangung von Persönlichkeitsrechtsverletzung handeln und insoweit auch nur die Bewertung löschen und den Sachverhalt prüfenveröffentlicht am 16. September 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.06.2015, Az. 16 W 29/15
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass sich der Betreiber einer Bewertungsplattform nach Benachrichtigung über persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte rechtmäßig verhält, wenn er den betreffenden Inhalt löscht, aber keine weiteren Maßnahmen trifft oder Erklärungen abgibt. Im vorliegenden Fall hatte der Betreiber den Inhalt gelöscht und mitgeteilt, dass er den Sachverhalt innerhalb von 2-3 Wochen prüfen werde. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gab der Betreiber nicht ab. (mehr …)
- LG Hamburg: Urheberrechtsverletzung durch unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung wesentlicher Teile einer Datenbankveröffentlicht am 9. September 2015
LG Hamburg, Beschluss vom 15.06.2015, Az. 308 O 215/15
§ 87b Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG; § 935 ZPODas LG Hamburg hat entschieden, dass die ohne Einwilligung des Urhebers erfolgende Vervielfältigung und Verbreitung wesentlicher Inhalte einer Datenbank (hier: regelmäßig aktualisierte Zusammenstellung aller von den gesetzlichen Krankenkassen angebotenen Grundleistungen und Zusatzleistungen) rechtsverletzend ist. Dies gelte ebenso für die Vervielfältigung und Verbreitung eines Fragebogens, der seinerseits die wesentlichen Teile der streitgegenständlichen Datenbank enthalte. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Entfallen der Wiederholungsgefahr bei einer Unterlassungserklärung mit Aufbrauchfristveröffentlicht am 21. August 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.07.2015, Az. 6 W 71/15
§ 5 UWG; § 926 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass im Falle der Abgabe einer Unterlassungserklärung, welche eine Aufbrauchfrist enthält, die Wiederholungsgefahr mit Ablauf dieser Frist entfällt. Sei dem Unterlassungsschuldner eine bestimmte Frist eingeräumt worden, innerhalb derer er Produkte abverkaufen dürfe, müsse er im Regelfall nicht allgemein darauf hinweisen, dass er nach Fristablauf dieses Produkt nicht mehr liefern könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Saarbrücken: Abmahnung muss dem Abgemahnten eine sachliche Prüfung ermöglichenveröffentlicht am 10. August 2015
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.03.2015, Az. 1 W 7/15
§ 12 UWG; § 93 ZPODas OLG Saarbrücken hat entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung den Anforderungen genügt, wenn sie dem Abgemahnten eine sachliche Prüfung des vorgeworfenen Verstoßes ermöglicht. Dazu sei es nicht erforderlich, dass jede Einzelheit mitgeteilt werde, soweit der Abgemahnte aus den erhaltenen Informationen und etwas Aufklärungswillen den Verstoß nachvollziehen könne. Gebe der Abgemahnte keine Unterlassungserklärung auf eine solche Abmahnung ab, gebe er Veranlassung zum Erlass einer einstweiligen Verfügung. Zum Volltext der Entscheidung:
- LAG Köln: Kopieren von öffentlichen Facebook-Fotos ist zulässigveröffentlicht am 4. Mai 2015
LAG Köln, Urteil vom 19.01.2015, Az. 2 Sa 861/13
§ 1004 BGB analog; § 53 UrhG, § 72 UrhG; § 23 KUGDas LAG Köln hat entschieden, dass das Kopieren von Fotos, die auf Facebook im öffentlichen Bereich zugänglich waren, für den privaten Gebrauch erlaubt ist. Das Erstellen einer solchen Kopie sei nicht offensichtlich rechtswidrig. Eine Verbreitung im Sinne von der nicht mehr zu kontrollierenden Kenntnisnahme durch Dritte sei hingegen nur mit Einwilligung zulässig, darunter falle jedoch nicht das Zeigen von Fotos an einzelne Betrachter. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Vollstreckbare notarielle Unterlassungserklärung ersetzt nicht ohne Weiteres eine strafbewehrte Unterlassungserklärungveröffentlicht am 14. April 2015
OLG Köln, Urteil vom 10.04.2015, Az. 6 U 149/14 – nicht rechtskräftig
§ 12 Abs. 1 UWG, § 890 Abs. 2 ZPODas OLG Köln hat entschieden, dass die Abgabe einer vollstreckbaren notariellen Unterlassungserklärung als Antwort auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung allein nicht ausreicht, um die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen. Notwendig sei vielmehr weiterhin die Zustellung eines Androhungsbeschlusses nach § 890 Abs. 2 ZPO. Der Senat hat allerdings auf Grund der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)