Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- DPMA: Zur Registrierung der Marke „Wir sind das Volk“ durch Wolfgang Thiefensee, Christian Führer und Uwe Schwabeveröffentlicht am 7. Oktober 2010
Wir berichten über ein bemerkenswertes Fundstück deutscher Markenkultur. Eine Gruppe mehr oder weniger bekannter Personen der Zeitgeschichte, genauer: der deutschen Wende, hat sich am 12.03.2003 die nicht weniger geschichtsträchtige Parole „Wir sind das Volk“ ganz allgemein für die Dienstleistung „Werbung“ schützen lassen. Ursprünglich war die Parole etwas spezifischer auf den Montagsdemonstrationen 1989/1990 zur Bewerbung der deutschen Einheit verwendet worden. Das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes gibt als Markeninhaber „Tiefensee, Wolfgang, 04275 Leipzig, DE; Führer, Christian, 04109 Leipzig, DE; Schwabe, Uwe, 04808 Meltewitz, DE“ an und wir tippen insoweit auf 1, 2, 3. Zustellanschrift ist zumindest die „Stadt Leipzig z.Hd. Frau Heide Boysen-Tilly, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig„. Was wir davon halten? (mehr …)