Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: „Wir sind die Guten“ nicht als Marke für verschiedene Dienstleistungen eintragungsfähigveröffentlicht am 12. Juli 2011
BPatG, Beschluss vom 15.03.2011, Az. 24 W (pat) 21/10
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass der Wortmarke „Wir sind die Guten“ jegliche Unterscheidungskraft, gleich für welche angebotenen Waren oder Dienstleistungen, fehlt. Die betreffende, fast schon sprichwortartig gewordene Redensart werde von ganz unterschiedlichen Personen, Unternehmen und Institutionen, und zwar durchaus auch produktbezogen, auf den verschiedensten Waren- und Dienstleistungssektoren (ebenso wie als Werktitel) tatsächlich verwendet, so dass die Eignung als Herkunftshinweis auf ein bestimmtes Unternehmen nicht gegeben sei. Zum Volltext der Entscheidung: