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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Januar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Wismar, Urteil vom 10.12.2012, Az. 2 C 371/11
    § 314 BGB

    Das AG Wismar hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines (Festnetz-)Telefonvertrages seitens des Kunden zulässig ist, wenn dieser umzieht und der Telefonanbieter an dem neuen Wohnort keine Leistungen erbringen kann oder will. Ein Festhalten an dem bestehenden Vertrag sei dem Kunden unter diesen Umständen nicht zumutbar. Der BGH hat dies in einer ähnlichen Situation allerdings anders gesehen (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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