Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Zur wettbewerbswidrigen Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ohne Wirksamkeitsnachweisveröffentlicht am 20. März 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2014, Az. 12 O 482/13
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 10 VO (EG) 1924/2006
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Fernsehwerbung mittels eines Dialoges für ein nahrungsergänzendes Getränk mit u.a. den Gesprächsteilen „Elastin ist drin. Das verleiht Elastizität […] Das heißt, dieser Zustand, der bei ganz vielen im Alter zu sehen ist, Hängewangen, Doppelkinn, aber auch Winke-Winke-Ärmchen wird wieder korrigiert durch die Zufuhr von Elastin“ u.v.m. (siehe Urteilstenor) wettbewerbswidrig ist. Es handele sich um gesundheitsbezogene Angaben, für welche ein Wirksamkeitsnachweis erbracht sein müsse. Dies sei vorliegend jedoch nicht der Fall gewesen. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Karlsruhe: Werbung für Kraftstoff mit Bioenzymen wegen Irreführung untersagtveröffentlicht am 12. Februar 2015
LG Karlsruhe, Urteil vom 23.01.2015, Az. 13 O 44/14 KfH I – nicht rechtskräftig
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWGDas LG Karlsruhe hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass die Werbung für eine Kraftstoffersparnis durch Verwendung eines biologischen Enzym-Zusatzes wegen Irreführung zu unterlassen ist, da die Aussage wissenschaftlich nicht nachgewiesen sei. Für die Anpreisung u.a. „Sie bewirken eine bedeutende Reduktion der Schadstoffemissionen und verringert den Kraftstoffverbrauch deutlich!“ könnten keine validen Forschungsergebnisse vorgelegt werden. Gerade bei umweltssensiblen Themen sei jedoch ein hoher Maßstab anzulegen. Es liege daher eine Täuschung über wesentliche Produktmerkmale vor.
- OLG Hamburg: Ergebnisse einer Studie dürfen in der Werbung für Arzneimittel verwendet werden, wenn die Studie wissenschaftlich valide istveröffentlicht am 10. Dezember 2014
OLG Hamburg, Urteil vom 17.04.2014, Az. 3 U 73/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 5 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG; § 3 HWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für ein Arzneimittel mit den Ergebnissen einer Studie (hier: Nichtunterlegenheitsstudie) zulässig ist, wenn diese wissenschaftlich valide ist. Eine Irreführung und ein Verstoß gegen die Zitatwahrheit lägen auch dann nicht vor, wenn zwar ein fraglicher Wert der Studie niedriger als in anderen Studien gewesen sei, daraus aber nicht folge, dass die Nichtunterlegenheit nicht gegeben wäre. Ein wissenschaftlicher Nachweis sei auch nicht deshalb als umstritten anzusehen, weil die US-amerikanische Zulassungsbehörde FDA eine Überlegenheitsbehauptung für nicht hinreichend nachgewiesen halte. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Bei umstrittenen Therapieformen muss die Werbung die Gegenmeinung darstellenveröffentlicht am 24. Juli 2014
OLG Hamm, Urteil vom 20.05.2014, Az. 4 U 57/13
§ 3 HWG; § 5 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung für ein fachlich umstrittenes Behandlungsverfahren (hier: Kinesiologie) mit Wirkungsaussagen die Gegenmeinung enthalten muss, um nicht irreführend zu sein. Anderenfalls sei dem Empfänger der einseitigen Werbung keine objektive Entscheidung möglich. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Irreführende Werbung durch physikalisch nicht korrekte Interpretation eines Experimentsveröffentlicht am 13. Mai 2013
OLG Köln, Urteil vom 19.04.2013, Az. 6 U 206/12
§ 5 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass das die Durchführung eines Experiments (hier: zur Fettlösekraft eines Spülmittels) zu Werbezwecken irreführend ist, wenn der gezeigte Effekt nicht korrekt erläutert wird. Vorliegend sollte die Fettlösekraft zweier Spülmittel verglichen werden. Die dargestellte Veranschaulichung sagte jedoch tatsächlich nichts über die Fettlösekraft aus, sondern nur über die Beeinflussung der Oberflächenspannung von Wasser. Daher würde durch die Aussage „G kämpft am besten gegen Fett“ eine wettbewerbswidrige Täuschung beim Verbraucher hervorgerufen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Karlsruhe: Zum wissenschaftlichen Nachweis der Wirkung von Medizinprodukten / Eigene Studie des Herstellers nicht ausreichendveröffentlicht am 15. Februar 2012
OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.11.2011, Az. 6 U 93/11
§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass für ein Medizinprodukt (hier: Ultraschallgerät), welches mit hautverjüngender Wirkung („Faltenreduktion“, „Bindegewebsstraffung“, „schneller sichtbarer Erfolg“) beworben wird, diese Wirkung auch wissenschaftlich nachgewiesen werden muss. Für eine fehlende wissenschaftliche Absicherung reiche bereits aus, wenn die behauptete Wirkung allgemein in der Wisschenschaft bezweifelt werde. Für den Nachweis der Korrektheit der beworbenen Wirkung sei darüber hinaus jedenfalls eine Studie nicht geeignet, die vom geschäftsführenden Gesellschafter des Herstellerunternehmens konzipiert worden sei. Es sei jedenfalls erforderlich, dass die Wirksamkeit der beschriebenen Methode von einer unabhängigen Stelle bestätigt werde. Zum Volltext der Entscheidung: