Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Witten: Negative Feststellungsklage gegen Forderung einer Abo-Falle zurückgewiesenveröffentlicht am 10. Oktober 2010
AG Witten, Urteil vom 07.09.2010, Az. 2 C 585/10
§§ 133; 145; 157; 305 BGBDas AG Witten hat die negative Feststellungsklage eines Abofallen-Opfers zurückgewiesen. Durch das Betätigen des Buttons „Jetzt anmelden“ habe er eine auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung dergestalt abgegeben, dass er die entgeltlichen Dienste der Beklagten in Anspruch nehmen wolle. Der Kläger habe selbst vorgetragen, auf der Internetseite der Beklagten habe sich seitlich des Anmeldeformulars ein Hinweis auf die Kostenpflicht bei Drücken des Buttons „Jetzt anmelden“ befunden, welchen er jedoch nicht wahrgenommen habe. Es sei, so das Amtsgericht, aber nicht der Beklagten anzulasten, wenn der Kläger vorhandene Informationen nicht zur Kenntnis nehme. Die seitens des Klägers geäußerten Bedenken bezüglich eines ausreichenden Hinweises vermochte das Gericht nicht zu teilen. (mehr …)