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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. Oktober 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Witten, Urteil vom 07.09.2010, Az. 2 C 585/10
    §§ 133; 145; 157; 305 BGB

    Das AG Witten hat die negative Feststellungsklage eines Abofallen-Opfers zurückgewiesen. Durch das Betätigen des Buttons „Jetzt anmelden“ habe er eine auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung dergestalt abgegeben, dass er die entgeltlichen Dienste der Beklagten in Anspruch nehmen wolle. Der  Kläger habe selbst vorgetragen, auf der Internetseite der Beklagten habe sich seitlich des Anmeldeformulars ein Hinweis auf die Kostenpflicht bei Drücken des Buttons „Jetzt anmelden“ befunden, welchen er jedoch nicht wahrgenommen habe. Es sei, so das Amtsgericht,  aber nicht der Beklagten anzulasten, wenn der Kläger vorhandene Informationen nicht zur Kenntnis nehme. Die seitens des Klägers geäußerten Bedenken bezüglich eines ausreichenden Hinweises vermochte das Gericht nicht zu teilen. (mehr …)

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