Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Celle: Wie Sie bei eBay wirksam Gewährleistungs- und Garantieansprüche ausschließenveröffentlicht am 13. Mai 2009
OLG Celle, Urteil vom 08.04.2009, Az. 3 U 251/08
§§ 323, 346 ff., 437 Nr. 2, 443, 444 Abs 1 BGBDas OLG Celle hat darauf hingewiesen, dass Gewährleistungsansprüche mit der Formulierung „Bei dieser Auktion handelt es sich um einen Privatverkauf. Um Missverständnisse zu vermeiden, bitte ich ausdrücklich um Besichtigung vor Gebotsabgabe. Keine Garantie oder Gewährleistung, keine Rücknahme.“ ausgeschlossen werden können, wenn die am Kaufgeschäft Beteiligten sämtlich Privatleute sind. Auch nach neuem Kaufrecht sei ein solcher Gewährleistungsausschluss üblich und gerade für Verträge zwischen Privatleuten wirksam (vgl. Derleder, NJW 2005, 2481, 2483). Die Frage, ob der Gewährleistungsausschluss auf Grund mehrfacher Verwendung AGB-rechtlich zu beanstanden sei, war offensichtlich nicht zu erörtern (Link: AG Rendsburg). (mehr …)