Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Aschaffenburg: Arzneimittelgroßhändler dürfen Rabatte für fristgerechte Zahlungen über der gemäß § 2 AMPrV geltenden Grenze gewährenveröffentlicht am 30. Oktober 2015
LG Aschaffenburg, Urteil vom 22.10.2015, Az. 1 HK O 24/15
§ 2 AMPrV, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Aschaffenburg hat entschieden, dass pharmazeutische Großhändler Apothekern bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Skonti für eine fristgerechte Zahlung über der arzneimittelrechtlich (vgl. § 2 Arzneimittelpreisverordnung) vorgesehenen Grenze bis 3,15% gewähren dürfen. Im vorliegenden Fall hatte ein Arzneimittel-Großhändler bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einen Rabatt von 3% und zusätzlich 2,5% auf den bereits rabattierten Preis bei Einhaltung eines bestimmten Zahlungsziels beworben. Die klagende Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. prüft derzeit, ob und inwieweit Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden sollen.
- BGH: Wer Anspruch auf eine Rechnung hat, kann, wenn diese ausbleibt, die Zahlung verweigernveröffentlicht am 23. Juli 2014
BGH, Urteil vom 26.06.2014, Az. VII ZR 247/13
§ 273 Abs. 1 BGB, § 14 UStGDer BGH hat entschieden, dass, soweit ein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung nach § 14 UStG besteht, der Leistungsempfänger das von ihm geschuldete Entgelt grundsätzlich nach § 273 Abs. 1 BGB zurückhalten kann, bis der Leistende ihm die Rechnung erteilt (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 I ZR 125/10, GRUR 2012, 711 Rn. 44 – Barmen Live; Beschluss vom 8. März 2005 – VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005, 1006). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Werden die Abmahnkosten eingeklagt, nachdem der Abgemahnte deren Ausgleich endgültig verweigert hat, muss der Kläger nicht den Ausgleich der Anwaltsgebühren nachweisenveröffentlicht am 9. November 2012
OLG Köln, Urteil vom 15.12.2009, Az. 15 U 90/09 – teilweise aufgehoben
§ 250 S. 2 BGB, § 257 BGB, § 281 Abs. 2 BGB, § 670 BGBDas OLG Köln hat zu der Frage entschieden, ob bei einer Gebührenklage, gerichtet auf Zahlung der Abmahnkosten, die betreffende Gebührennote des abmahnenden Rechtsanwalts bereits vom Kläger bezahlt worden sein muss oder nicht. Der Senat entschied, dass der Aufwendungsersatzanspruch aus § 670 BGB gemäß § 257 BGB auch den Anspruch auf Freistellung von hierfür eingegangenen Verbindlichkeiten umfasse. Der Freistellungsanspruch aus § 257 BGB wandele sich zwar grundsätzlich erst mit der Erfüllung der Verbindlichkeit in einen Zahlungsanspruch um. Anders liege es jedoch, wenn Schuldner die geforderte Herstellung oder überhaupt jeden Schadenersatz ernsthaft und endgültig verweigere. Solches Verhalten des Schuldners mache die grundsätzlich nach § 250 S.2 BGB erforderliche Fristsetzung entsprechend § 281 Abs. 2 BGB entbehrlich. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen wandele sich der Befreiungsanspruch in dem Zeitpunkt in einen Geldanspruch (Zahlungsanspruch) um. Hinweis: Das Urteil wurde vom BGH in Hinblick auf die zugesprochene Vertragsstrafe teilweise aufgehoben (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: „Dem Gewinner, Herr W., werden 17.300,00 Euro per Scheck ausbezahlt!“ ist eine Gewinnzusage und führt zur Auszahlungspflichtveröffentlicht am 29. November 2011
OLG Köln, Urteil vom 10.11.2011, Az. 7 U 72/11
§ 661a BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass die Aussage in einer Postwurfsendung „Dem Gewinner, Herr W., werden 17.300,00 Euro per Scheck ausbezahlt!“ als Gewinnzusage zu werten ist und zur Auszahlungspflicht führt. Dem durchschnittlichen Empfänger dürften nicht die Fähigkeiten eines Sprachwissenschaftlichers unterstellt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Ersatz von Abmahnkosten – Zur Umwandlung vom Freistellungs- zum Zahlungsanspruchveröffentlicht am 27. Oktober 2011
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.08.2011, Az. 6 U 49/11
§ 250 BGB, § 12 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Unterlassungsgläubiger einer berechtigten Abmahnung Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten (= Kosten des beauftragten Rechtsanwalts) hat, dieser Anspruch allerdings – sofern der Unterlassungsgläubiger die Kosten seines Anwalts noch nicht selbst ausgeglichen hat – zunächst nur auf Freistellung von diesen Kosten zielt. Dieser Freistellungsanspruch wandele sich jedoch in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Abgemahnte die Übernahme der Kosten ernsthaft und endgültig abgelehnt habe. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Ein Portalbetreiber, der für seine Mitglieder über PayPal, sofortueberweisung.de oder Kreditkarte Gelder vereinnahmt und an diese auskehrt, bedarf hierzu der Genehmigung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)veröffentlicht am 19. Oktober 2011
LG Köln, Urteil vom 29.09.2011, Az. 81 O 91/11 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG, § 8 Abs. 1 ZAGDas LG Köln hat entschieden, dass der Betreiber eines Portals für Essensbestellungen, der für die ihm im Rahmen einer Mitgliedschaft angeschlossenen Lieferanten über PayPal, sofortueberweisung.de oder Kreditkarte Gelder vereinnahmt und an diese auskehrt, der Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedarf und zwar auch dann, wenn die Einziehung der Gelder nur eine Nebentätigkeit des Portalbetreibers ist. Der Streitwert wurde auf 30.000,00 EUR festgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Darmstadt: Darf ein Sonderpreis von der sofortigen Zahlung des Kaufpreises bei Lieferung und Rechnungsstellung abhängig gemacht werden?veröffentlicht am 8. Mai 2011
LG Darmstadt, Urteil vom 06.04.2011, Az. 25 S 162/10
§ 309 Nr. 2 lit. b BGBDas LG Darmstadt hat entschieden, dass die AGB-Klausel „Der Sonderpreis ist nur gültig bei vollständiger Zahlung am Tage der Lieferung und Rechnungsstellung, bei späterer oder unvollständiger Zahlung ist der Sonderpreis ungültig“ unwirksam ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Mannheim: Zur örtlichen Zuständigkeit für eine Klage wegen Verwirkung einer Vertragsstrafeveröffentlicht am 21. September 2010
LG Mannheim, Beschluss vom 02.08.2010, Az. 2 O 88/10
§ 32 ZPODas LG Mannheim hat entschieden, dass § 32 ZPO nicht zur Herleitung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts für die Zahlung einer Vertragsstrafe herangezogen werden kann. Auch wenn die Vertragsstrafe durch eine in dem Verstoß gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärung liegende unerlaubte Handlung verwirkt werde, handele es sich um eine Forderung aus einem Vertrag. Nicht anders liege der Fall, wenn die Unterlassung in Bezug auf das Internet abgegeben werde und somit den Bereich der Bundesrepublik Deutschland erfasse. Der Erfüllungsort der Unterlassungsverpflichtung und der Vertragsstrafe liege grundsätzlich am Wohnsitz bzw. am Ort der Niederlassung des Schuldners. (mehr …)
- LG Bochum: Rechtsmissbrauch, wenn die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung und Gebührenzahlung am gleichen Tag abläuftveröffentlicht am 15. Juli 2010
LG Bochum, Urteil vom 13.07.2010, Az. 12 O 235/10
§ 8 Abs. 4 UWGDas LG Bochum hat entschieden, dass Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung vorliegen, wenn die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung als auch die Zahlung der Abmahnkosten vom Abmahnenden am gleichen Tag abläuft. Dabei knüpfte das Landgericht seine Entscheidung nicht nur an die o.g. Fristenproblematik an, sondern an eine Gesamtschau weiterer Anhaltspunkte, die ebenfalls für einen Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG sprechen.
- AMAZON: Räumt Amazon sich Zahlungsfristen von über zwei Monaten ein?veröffentlicht am 30. Oktober 2009
Wie Golem unter Bezugnahme auf das Wall Street Journal berichtet, räumt sich Amazon immer längere Zahlungsfristen für offene Rechnungen seiner Lieferanten ein. Es sei, so das Wall Street Journal, kein Geheimnis, dass Amazon’s finanzieller Erfolg teilweise darauf zurückzuführen sei, Geld aus den Warenverkäufen einzunehmen, bevor Lieferanten bezahlt würden. Die Zahlungsfristen wären in letzter Zeit sogar stetig ausgebaut worden. Mittlerweile betrage die Zahlungsfrist 72 Tage. Der sog. „Free-Cashflow“ in dem US-Konzern sei von 346 Millionen US-Dollar im Jahr 2003 auf 1,36 Milliarden im Jahr 2008 gestiegen. Golem weist allerdings darauf hin, dass die Situation in Deutschland anders gelagert sei. Hier erhielten die meisten Händler ihr Geld fünf bis sechs Tage nach Abschluss eines Verkaufsprozesses (JavaScript-Link: Golem).