Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Hamburg: 500,00 EUR Gebühr für Abwehr einer Abmahnung angemessenveröffentlicht am 2. Dezember 2014
AG Hamburg, Urteil vom 07.11.2014, Az. 22a C 96/14
§ 678 BGB, § 823 Abs. 1 BGBDas AG Hamburg hat entschieden, dass eine rechtsanwaltliche Gebühr in Höhe von 500,00 EUR zzgl. MwSt. für die Abwehr einer markenrechtlichen Abmahnung, für welche auf Seiten des Vertretenen ein wirtschaftliches Interesse von 150.000,00 EUR bestand, ohne Weiteres angemessen ist. Der Beklagte hatte vorliegend seine Einwendungen gegen die Forderung auch nicht stichhaltig begründet. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Zur (fehlenden) Verpflichtung, den Bezug von Adressen über einen Adresshändler zu vergüten, wenn die Adressen rechtswidrig gewonnen werdenveröffentlicht am 11. Februar 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2013, Az. 33 O 95/13
§ 280 BGB, § 7 Abs. 1 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Adresshändler keinen Anspruch auf Zahlung für gelieferte Adressen besitzt, wenn der Vertrag mit ihm darauf gerichtet ist, dass er, um die Adressen liefern zu können, systematisch gegen geltendes Recht (hier: Wettbewerbsrecht) verstoßen muss. Im vorliegenden Fall hatte der Adresshändler die Zustimmung der Kunden zur Zusendung von Werbung dadurch erschlichen, dass er diese im Rahmen einer Meinungsumfrage, die werblichen Zwecken diente, erworben hatte, so dass diese Einwilligungen nicht gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG privilegiert waren. Die vermeintliche Zustimmung der Angerufenen werde, so die Kammer, lediglich durch ein als Meinungsbefragung getarnten Telefonanruf generiert. Derartige, den Sinn und Zweck der Verbraucherrechte umgehende Handlungen, mit dem nämlich der eigentliche Zweck, die Auswahl und die Vorsortierung von Adressmaterial durchzuführen, um den Verbraucher mit telefonischer Werbung belästigen zu können, verschleiert werde, sei sittenwidrig und nicht geeignet, wirksame Zustimmungen für weitere Anrufe zu erhalten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Werden die Abmahnkosten eingeklagt, nachdem der Abgemahnte deren Ausgleich endgültig verweigert hat, muss der Kläger nicht den Ausgleich der Anwaltsgebühren nachweisenveröffentlicht am 9. November 2012
OLG Köln, Urteil vom 15.12.2009, Az. 15 U 90/09 – teilweise aufgehoben
§ 250 S. 2 BGB, § 257 BGB, § 281 Abs. 2 BGB, § 670 BGBDas OLG Köln hat zu der Frage entschieden, ob bei einer Gebührenklage, gerichtet auf Zahlung der Abmahnkosten, die betreffende Gebührennote des abmahnenden Rechtsanwalts bereits vom Kläger bezahlt worden sein muss oder nicht. Der Senat entschied, dass der Aufwendungsersatzanspruch aus § 670 BGB gemäß § 257 BGB auch den Anspruch auf Freistellung von hierfür eingegangenen Verbindlichkeiten umfasse. Der Freistellungsanspruch aus § 257 BGB wandele sich zwar grundsätzlich erst mit der Erfüllung der Verbindlichkeit in einen Zahlungsanspruch um. Anders liege es jedoch, wenn Schuldner die geforderte Herstellung oder überhaupt jeden Schadenersatz ernsthaft und endgültig verweigere. Solches Verhalten des Schuldners mache die grundsätzlich nach § 250 S.2 BGB erforderliche Fristsetzung entsprechend § 281 Abs. 2 BGB entbehrlich. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen wandele sich der Befreiungsanspruch in dem Zeitpunkt in einen Geldanspruch (Zahlungsanspruch) um. Hinweis: Das Urteil wurde vom BGH in Hinblick auf die zugesprochene Vertragsstrafe teilweise aufgehoben (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: „Dem Gewinner, Herr W., werden 17.300,00 Euro per Scheck ausbezahlt!“ ist eine Gewinnzusage und führt zur Auszahlungspflichtveröffentlicht am 29. November 2011
OLG Köln, Urteil vom 10.11.2011, Az. 7 U 72/11
§ 661a BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass die Aussage in einer Postwurfsendung „Dem Gewinner, Herr W., werden 17.300,00 Euro per Scheck ausbezahlt!“ als Gewinnzusage zu werten ist und zur Auszahlungspflicht führt. Dem durchschnittlichen Empfänger dürften nicht die Fähigkeiten eines Sprachwissenschaftlichers unterstellt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)