IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. Januar 2011

    BVerfG, Beschluss vom 08.12.2010, Az. 1 BvR 1287/08
    Art, 12 Abs. 1 GG

    Das BVerfG hat entschieden, dass einem niedergelassenen Zahnarzt nicht allein deshalb ein berufsgerichtlicher Verweis erteilt werden darf, weil er an einem Internetportal teilgenommen hat, auf welchem Patienten zur Kostenersparnis die Möglichkeit gegeben wurde, für eine beabsichtigte zahnärztliche Behandlung Angebote verschiedener Zahnärzte einzuholen. Dabei konnte der Patient anonym angeben, um welche Zahnbehandlung er in welcher Region nachsuchte. Während der Laufzeit der Suche konnten bei dem Portal registrierte Zahnärzte unverbindliche Kostenschätzungen für die Durchführung der Behandlung abgeben. Entschied sich der Patient für einen bestimmten Zahnarzt, erhielten beide Seiten wechselseitig die Kontaktdaten. Dem Nutzer stand es frei, ob er den ausgewählten Zahnarzt aufsuchte oder nicht. Kam es zur Untersuchung, so erstellte der Zahnarzt ein verbindliches Angebot in Form eines Heil- und Kostenplans oder eines Kostenvoranschlags für die begehrte Behandlung, das sich mit seiner Kostenschätzung decken oder davon abweichen konnte. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. September 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 18.03.2010, Az. I ZR 172/08
    §§ 33; 35 Abs. 1 HeilberufsG NRW; §§ 3; 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 und 4; 4 Nr. 11 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass ein deutscher Zahnarzt den in Österreich erworbenen Titel „Master of Science Kieferorthopädie“ führen darf und hierin kein Verstoß gegen das Heilberufsgesetz zu erkennen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 31.07.2008, Az. 31 O 86/08
    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 3 Nr. 1 UWG, §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, § 2, § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass außerhalb von Fachkreisen für ärztliche Behandlungen nicht mit der bildlichen Darstellung von Personen in der Berufskleidung und/oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe geworben werden darf. Die Beklagte hatte es einer Dritten erlaubt, unter ihren Domains Inhalte, darunter Abbildungen von Zahnmedizinern und deren Hilfspersonal in Berufskleidung und bei Ausübung ihrer Tätigkeit zu Werbezwecken zu verwenden. Das Heilmittelwerbegesetz finde, so die Kölner Richter, auf die angegriffene Werbung unter den Domains der Beklagten Anwendung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 HWG). Es handele sich dabei nicht um bloße Imagewerbung, sondern um Werbung für eine Behandlung der Zahnwurzel. (mehr …)

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