IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. September 2013

    LG Köln, Urteil vom 17.07.2013, Az. 28 O 1129/11
    § 32 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass einem Journalisten einer Tageszeitung eine Nachvergütung gemäß § 32 UrhG zusteht, nachdem dieser für die von ihm verfassten Textbeiträge ein Zeilenhonorar von in der Regel 0,21 EUR erhielt und für die Lichtbilder ein Honorar von EUR 20,45. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Oktober 2012

    OLG Hamburg, Beschluss vom 26.04.2010, Az. 5 U 160/08
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG

    Das OLG Hamburg hat in diesem Hinweisbeschluss darauf hingewiesen, dass der Refrain eines Liedes, der aus wenigen Worten oder einem Satz besteht, nicht isoliert als Sprachwerk dem Urheberrechtsschutz unterfällt, auch wenn er über einen gewissen Grad an Originalität verfügt. Der vom Kläger erdachten Textzeile „alles ist gut so lange du wild bist“ fehle es an der erforderlichen Schöpfungshöhe. Auch dass es sich bei der Zeile um den oft wiederholten Refrain eines Liedes handele, besage nichts zur erforderlichen Schöpfungshöhe, insbesondere, weil häufig gerade derartige Textzeilen trotz ihrer überragenden Bekanntheit banale sprachliche Aussagen enthielten. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. März 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtIn diesem Beitrag erhalten Sie Hinweise zur optimalen Gestaltung einer Betreffzeile für das E-Mail-Marketing (JavaScript-Link: absolit.de). Ausgehend von der eher bekannten Tatsache, dass die meisten E-Mails nicht geöffnet, sondern nach einer Vorprüfung des Absenders und der Betreffzeile in den Orkus gelangen, erklärt Matthias Schwarz, wie das Rennen in der Betreffzeile gemacht wird. Schwarz rät u.a. dazu Schlüsselworte nach vorne zu setzen, nicht mehr als 50 Zeichen zu verwenden, den Mehrwert des Lesens klar und prägnant zu formulieren und konkrete statt allgemeine Angaben zu erteilen. DR. DAMM & PARTNER erklären Ihnen dann noch, wann eine falsche Betreffzeile als wettbewerbswidrig, da irreführend einzustufen ist und bei dieser Gelegenheit gleich auch, warum E-Mail-Marketing ein heißes Eisen ist, dass ohne (fach-) anwaltliche Beratung eher nicht angefasst werden sollte.

  • veröffentlicht am 20. März 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammNico Zorn weist auf eine Studie des E-Mail Marketing-Technologieanbieters Epsilon International hin. Das Unternehmen habe die E-Mailingaktivitäten von über zwanzig Unternehmen analysiert und dabei herausgefunden, dass die Betreffzeile von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des E-Mail-Marketings sei. Bislang konzentrierten sich, so Zorn, zahlreiche Unternehmen vornehmlich auf die Entwicklung des Designs einer E-Mail-Kampagne und vernachlässigten oft die entsprechende Formulierung und den Test der Betreffzeile (JavaScript-Link: E-Marketing).

I