Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Düsseldorf: Rechtsanwalt darf sein Zeithonorar nicht formularmäßig im 15-Minuten-Takt abrechnenveröffentlicht am 22. Februar 2010
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2010, Az. 24 U 183/05
– mittlerweile aufgehoben durch BGH, Urteil vom 21.10.2010, Az. IX ZR 37/10 –
§ 307 BGB; §§ 3a; 4; 8; 10 RVGDas OLG Düsseldorf hat abermals entschieden und ausführlich begründet, dass eine formularmäßige Vereinbarung der Abrechnung in Mindesteinheiten von 15 Minuten unwirksam ist, da diese den Mandanten unangemessen benachteilige. Dies gelte sogar dann, wenn der Rechtsanwalt von der Möglichkeit einer pauschalen Abrechnung eines 15-minütigen Zeitaufwands nur selten Gebrauch mache, da die aus § 307 BGB folgende Unwirksamkeit nicht davon abhänge, in welchem Umfang der Verwender von der unwirksamen Klausel Gebrauch gemacht habe. (mehr …)