Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Zeitungsverlag haftet für Subunternehmer, wenn dieser Verbrauchern ohne Auftrag den Abschluss eines Zeitschriftenabos bestätigtveröffentlicht am 13. Januar 2012
BGH, Urteil vom 17.08.2011, Az. I ZR 134/10
§ 166 Abs. 1 BGB, Nr. 29 in Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG, § 8 Abs. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Zeitungsverlag für einen Subunternehmer haftet, der Verbrauchern ohne Auftrag den Abschluss eines Zeitschriftenabos bestätigt. Das gelte sogar dann, wenn der die Werbekampagne durchführende Subunternehmer die Hauptvertriebsfirma betrüge. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)