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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Februar 2009

    Vom Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof Axel Rinkler initiiert, wurde bereits vor einiger Zeit ein zentrales Schutzschriftenregister ins Leben gerufen. Die Einrichtung ist nicht-amtlicher Natur, jedoch haben sich bereits zahlreiche Amts- und vor allem Landgerichte bereit erklärt, vor Erlass einstweiliger Verfügungen in diesem zentralen Register Einsicht zu nehmen. Hierzu gehören das LG Hamburg, LG Düsseldorf, LG Leipzig, LG Mannheim, LG Bremen, LG Nürnberg-Fürth und zahlreiche andere Gerichte. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Schutzschriftenregister). Bereits am 09./10.05.2007 hat die Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz im Rahmen ihrer 81. Sitzung Folgendes beschlossen: „Die BLK begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Errichtung eines zentralen Schutzschriftenregisters. Zur Erarbeitung eines organisatorischen Konzepts als Grundlage der Umsetzung und des Betriebs wird eine Arbeitsgemeinschaft „Schutzschriftenregister“ eingerichtet, an der sich unter Federführung der Landesjustizverwaltung Hessen die Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sowie das Bundesministerium der Justiz beteiligen.“ Die Gebühr für die Hinterlegung einer Schutzschrift nebst Anlagen beträgt ab dem 01.01.2008 45 EUR zzgl. MwSt. Sie wird mit der Speicherung im Register fällig. Zur Registrierung einer Schutzschrift klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Schutzschriftenregister2.

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