Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Schleswig: Tech-C haftet nicht für Markenrechtsverletzung unter der von ihm betreuten Domainveröffentlicht am 2. Juli 2014
OLG Schleswig, Urteil vom 18.06.2014, Az. 6 U 51/13
§ 12 Abs. 2 UWG, § 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas OLG Schleswig hat entschieden, dass der sog. Tech-C oder Zone-C einer Domain nicht als Störer für Markenrechtsverletzungen haftet, da er nicht verpflichtet sei, die betreuten Domains inhaltlich oder rechtlich zu überwachen. Damit wurde das Urteil der Vorinstanz (hier) aufgehoben. Der Streitwert für das Verfahren wurde auf 25.000,00 EUR festgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)