Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG München I: Onlinehändler ist für fehlerhafte Preisangaben der Suchmaschine selbst verantwortlichveröffentlicht am 8. Dezember 2008
LG München I, Beschluss vom 17.07.2006, Az. 11 HK O 12517/06
§§ 3, 4, 8 Abs. 2 UWG, PAngVDas LG München I hat mit diesem Beschluss zum Erlass einer einstweiligen Verfügung deutlich gemacht, dass sich ein Onlinehändler etwaige Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PAngV), die durch ein Verschulden des Betreibers einer Suchmaschine entstehen, zurechnen lassen muss. Im vorliegenden Fall waren die Preisangaben des Onlinehändlers im Shop vollständig aufgeführt, auf Grund der besonderen Darstellungsweise der Suchmaschine allerdings nicht in deren Suchergebnis vollständig abgebildet worden.
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