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- OLG Düsseldorf: Zurückweisung einer Abmahnung wegen fehlender Originalvollmacht nur unverzüglich möglichveröffentlicht am 21. Januar 2010
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2009, Az. I-20 U 164/08
§ 174 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Zurückweisung einer Abmahnung auf Grund einer fehlenden beigefügten Originalvollmacht nur dann zulässig ist, wenn dies unverzüglich nach Erhalt der Abmahnung geschieht. Dies bedeute, dass dies schon in der ersten Reaktion auf die Abmahnung zu erfolgen habe. Bitte der Abgemahnte zunächst um eine Fristverlängerung für die Abgabe der Unterlassungserklärung, sei eine danach ausgesprochene Zurückweisung nicht mehr unverzüglich. Zwar könne der Abgemahnte vor Reaktion auf die Abmahnung Rechtsrat einholen, der Prozessbevoll- mächtigte müsse dann aber – vor allen weiteren Maßnahmen – die Zurückweisung erklären. Dafür sei keine inhaltliche Prüfung der Angelegenheit erforderlich und angezeigt. Eine solche sei von jemandem, der die ordnungsgemäße Bevollmächtigung anzweifle, auch nicht zu erwarten.
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