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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG  Köln, Urteil vom 10.11.2011, Az. 7 U 72/11
    § 661a BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Aussage in einer Postwurfsendung „Dem Gewinner, Herr W., werden 17.300,00 Euro per Scheck ausbezahlt!“ als Gewinnzusage zu werten ist und zur Auszahlungspflicht führt. Dem durchschnittlichen Empfänger dürften nicht die Fähigkeiten eines Sprachwissenschaftlichers unterstellt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Beschluss vom 18.03.2010, AZ. 21 U 2/10
    § 661a BGB

    Das OLG Köln hat per Hinweisbeschluss darauf hingewiesen, dass die massenhaft in den Postkästen der Verbraucher landenden Gewinnspielnachrichten  (im Folgenden auch nur „Mitteilung“ oder „Zusendung“ genannt) eine Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB darstellen und der Versender daher verpflichtet ist, den zugesagten Gewinn, hier in Höhe von 13.340,00 EUR, an den Kläger auszuzahlen. Das Landgericht habe bei der Frage, ob die Zusendung eines Unternehmens an einen Verbraucher als Gewinnzusage oder vergleichbare Mitteilung im Sinne des § 661a BGB aufzufassen sei, zutreffend nicht nur auf deren Inhalt, sondern auch auf die äußere Gestaltung abgestellt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. November 2008

    BGH, Urteil vom 25.06.2008, Az. I ZR 221/05
    §§ 3, 5 Abs. 1 UWG; § 202 Abs. 2 BGB

    Der BGH hat in diesem Urteil die Werbung mit einer Haltbarkeitsgarantie von 40 Jahren für wettbewerbsrechtlich unbedenklich gehalten, wenn die betreffende Ware (hier: Aluminium-Dach) bei normaler Benutzung eine solch lange Lebensdauer erwarten lässt. Der Bundesgerichtshof grenzte sich damit von seiner Entscheidung „Zielfernrohr“ ab (BGH, Urteil vom 09.06.1994, Az. I ZR 91/92), in welcher er die unbefristet erteilte Garantiezusage als Verlängerung der kaufvertraglichen Gewährleistung und den werbenden Hinweis hierauf als irreführend angesehen hatte, weil eine entsprechende Verpflichtung wirksam nicht eingegangen werden könne. Im Streitfall ging es dagegen nicht um die Verlängerung der Verjährungsfrist für gesetzliche Gewährleistungsansprüche, sondern um das Angebot einer selbständigen Garantie.
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