Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- EuGH: Zur rechtserhaltenden Benutzung einer Marke als Teil einer zusammengesetzten Markeveröffentlicht am 2. Mai 2013
EuGH, Urteil vom 18.04.2013, Az. C-12/12
Art. 15 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 40/94Der EuGH hat in einem Vorabentscheidungsverfahren entschieden, dass eine Marke, die nur als Bestandteil einer zusammengesetzten Marke oder in Verbindung mit einer anderen Marke benutzt wird, selbst auch ernsthaft und damit rechtserhaltend benutzt wird. Dies gelte auch, wenn sowohl die andere Marke als auch die zusammengesetzte Marke selbst als Marken eingetragen seien. Zum Volltext der Entscheidung: